Wer Zeit und Muße zum Lesen hat, dem seien die folgenden Texte von A. Schwarzer und Gegenstimmen empfohlen.
Leicht modifiziert übernommen von freierverkehr:
Diese Seite widmet sich der Frage, ob man Prostitution zum Zwecke der erforderlichen geistigen und körperlichen Hygiene einer Gesellschaft und insbesondere zum Schutz der Frauen vor Ausbeutung und Menschenhandel nicht besser konsequent verbieten sollte, wie es in zahlreichen Ländern in unterschiedlicher Schärfe bereits gehandhabt wird. Um dieses Ziel in Deutschland, dem größten Sexmarkt Europas, zu erreichen, hat die bekannte Frauenrechtlerin Alice Schwarzer in 2013 eine forcierte Anti-Prostitutions-Kampagne eingeleitet; herausgekommen ist dabei das deutsche Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das zum 01.07.2017 in Kraft getreten ist und seitdem für reichlich Konfusion in der Branche gesorgt hat.
In Teil 1 dieses Beitrags werden als Einleitung zunächst einige grundsätzliche und auch provokante Überlegungen angestellt. Im Anschluss daran folgen drei ausführliche Plädoyers, die die Positionen der jeweiligen Seite pro und contra Prostitution charakterisieren; zunächst in Teil 1 von Alice Schwarzer als der führenden Vertreterin der Prostitutionsgegner. Angefügt daran ist ein Offener Brief der Freieroffensive an Alice Schwarzer.
In Teil 2 schließen sich drei Stellungnahmen von Doña Carmen e.V. Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten an.
In Teil 3 folgt schließlich eine Reihe von lesenswerten und nachdenklich stimmenden Artikeln zu diesem Thema, die vorwiegend in überregionalen und allgemein bekannten, der Prostitution fern stehenden Tages- oder Wochenzeitungen veröffentlicht wurden und insbesondere als Reaktion auf die oben erwähnte Kampagne von Alice Schwarzer zu verstehen sind.
Doch zunächst mal eine Einleitung:
Sex ist die wichtigste Handelsware der Frau, sexuelle Gunst
ist ihr wichtigstes Lockmittel, sexueller Boykott ihre schärfste Waffe.
Die Prostituierte verschleudert diese Ware unter Wert und sie verletzt
den sexuellen Boykott. Charles
Bukowski hat einmal sinngemäß geschrieben, dass die Ehefrau
Prostituierte nicht möge, weil sie das Währungssystem Möse
inflationierten („Die Einstellung der professionellen Hure inflationiert das Währungssystem Möse“).
Die Prostituierte bricht den weiblichen Konsens, demzufolge Sexualität so teuer wie nur möglich verkauft werden muss, sie schert aus aus dem Kartell der Sexanbieterinnen, sie betreibt Dumping, sie wechselt ins Lager des Feindes. Sie macht aus einer Beziehung, die auf typisch weibliche Art als große emotionale Erpressung organisiert sein sollte, ein faires Geschäft unter Gleichen auf Männerart. Darum hassen die Frauen die Prostituierten.
Auch wenn das alles wahr ist: Warum machen Männer beim Feldzug gegen die Prostitution mit?
Männer haben dafür diverse Motive, resultierend aus unterschiedlichen Interessen und Sachzwängen.
Für
erfolgreiche Männer mit Frau und Geliebter, oder wechselnden Geliebten,
oder Trophy-Wife, ist der Sex ein Statussymbol. Wieso sollte es also
Sex für jedermann für kleines Geld geben? Aus dem gleichen Grund kann
man auch Bordelle, Laufhäuser und Straßenstrich bekämpfen, aber (teure)
Escorts und Callgirls dulden, wie in Frankreich.
Männer
haben Töchter, insbesondere ältere Männer, die entweder selbst nicht
mehr auf ständigen Sex aus sind oder Geld für Geliebte und Callgirls
haben. Es liegt in ihrem Interesse, den Marktwert ihrer Töchter zu
wahren.
Männer stehen unter dem Pantoffel, weil
ihre Frauen die Beziehung als große emotionale Erpressung gestalten.
Erstens tun sie sowieso, was ihre Frauen wollen, und zweitens haben sie
nichts davon, wenn es anderen besser geht.
Männer sind, wenn sie im Rampenlicht stehen, große Heuchler.
In
Gesellschaften mit einem Überschuss an sexuell frustrierten jungen
Männern besteht für die Mächtigen die Möglichkeit, deren Sexualtrieb für
ihre Zwecke auszunutzen, indem sie ihnen etwa Frauen als Kriegsbeute
versprechen – oder 72 Jungfrauen im Jenseits.
Und
schließlich gibt es Männer, die aus ehrlicher Überzeugung gegen die
Prostitution sind, weil sie sie für ausbeuterisch oder
gemeinschaftsschädlich oder gottlos halten.
Aber
ein großes, gemeinsames, verbindendes Interesse des ganzen männlichen
Geschlechts an der Bekämpfung der Prostitution, das sich in irgendeiner
Form Bahn brechen muss, das gibt es nicht. Das gibt es aber beim weiblichen Geschlecht.
Eine Dienstleistung wie jede andere – Prostitution, Bordellbetreibung
und alles, was zum Erotik-Bereich dazugehört. Oder doch nur Mittel zum
Zweck, um mit einer schmutzigen Tätigkeit an möglichst viel Geld zu
kommen? Sollte man dem ältesten Gewerbe der Welt daher mit einem Gesetz
endgültig den Garaus machen? Eine Frage, der sich nicht nur Sandra
Maischberger und ihre Gäste im November 2013 während einer
Diskussionsrunde widmeten.
Immer noch stark umstritten sind die Meinungen zum Thema Prostitution
und die Grenze zwischen freiwilliger und Zwangsprostitution scheint
nahtlos ineinander überzugreifen. Um sich diesem Thema angemessen zu
nähern, muss zunächst einmal definiert werden, ab wann etwas freiwillig
geschieht und wo der Zwang beginnt. Geschieht etwas aus Freiwilligkeit,
dann, so der Duden: „aus eigenem freiem Willen geschehend; ohne Zwang
ausgeführt“. Zwang hingegen hat viele Definitionen und mindestens
genauso viele Arten, sich zu zeigen. Eines ist jedoch sicher: Er nimmt
dem Opfer, das ihm unterliegt, jegliche Entscheidungsmöglichkeit und
unterstellt ihn somit einem so starken Einfluss, dass sich diesem nicht
entzogen werden kann. Die sogenannte „Armutsprostitution“ zählt also
strenggenommen nicht zur Zwangsprostitution, da das Überleben auch auf
andere Arten gesichert werden könnte und somit kein Zwang zur
Prostitution besteht, dem man sich nicht entziehen könnte. Wenn man denn
wollte. Doch Feministinnen wie Alice Schwarzer sehen das anders: „Wir
müssen den Verursacher beim Namen nennen: Die Männer. Es gäbe keine
Prostitution, wenn Männer keine Mädchen und Frauen kaufen würden.“
Natürlich. Und es gäbe keine Automobilhersteller mehr, wenn fortan
alle Menschen zu Fuß gehen würden. – Logische Konsequenz: Die
Arbeitslosenquote steigt. Ganz zu schweigen davon, dass es durchaus auch
männliche Prostituierte gibt und Frauen, die dafür zahlen. Doch nicht
nur das! Auch würde ein Verbot von Prostitution oder eine Bestrafung der
Freier, wie es das schwedische Modell vormacht, zu viel mehr illegalen
Tätigkeiten und Kriminalität führen, da die Menschen dennoch ihre Lust
nach solchen natürlichen Grundbedürfnissen befriedigen wollen, ja sogar
müssen, und somit andere Wege suchen, um ihren Hunger zu stillen. Sie
kommen zum Beispiel in Länder wie Deutschland, in denen Prostitution
noch erlaubt ist und sorgen dort dafür, dass die Nutzungsrate steigt.
Kurzum hieße das: Verböte man Prostitution auch in Deutschland,
würden Bordelle illegal betrieben, die Mieten für Zimmer teurer werden
und die Prostituierte wären gezwungen, täglich entweder mehr Kunden zu
„bedienen“ oder sich ins Ausland abzusetzen. Eine diskutable Lösung?
Wohl kaum. Schwarzer würde jetzt höchstwahrscheinlich damit
argumentieren, dass sich in einem solchen Falle die Arbeiter/innen in
diesem Gewerbe doch liebend gerne eine andere Arbeit suchen können und
das eigentlich auch wollen. Denn alle Prostituierten übten ihre
Tätigkeit ja unter Zwang aus, versteht sich.
Dass diese Meinung nur von geringem Einfühlungsvermögen und fehlender
Akzeptanz anderer Meinungen herrührt, ist offenkundig. Die
Gegenposition der Feministinnen sind Sexarbeiter/innen, die ihren Beruf
freiwillig ergriffen haben und gerne ausüben. Doch ebendiesen wird die
Stimme einfach genommen. Sie werden als „psychisch krank“ oder „zur
Prostitution gezwungen“ deklariert und mit Opfern von Menschenhandel
gleichgesetzt. Jonas Trolle, ein Polizist aus Schweden, betont sogar:
„Niemand übt diesen Beruf freiwillig aus.“ und hat mit seiner Meinung
viele Aktivisten und Feministinnen auf seiner Seite.
Dass Prostitution durchaus freiwillig erfolgen kann und in so einem
Fall eine völlig normale Dienstleistung wie jede andere ist und mit
Menschenhandel rein gar nichts zu tun hat, scheint für Schwarzer, Trolle
und Co. vollkommen indiskutabel. Es scheint, als wäre etwas, nur weil
es unter Zwang nicht in Ordnung ist, auch freiwillig nicht in Ordnung.
Im Endeffekt also wie Feldarbeit in Afrika. Zwingt man Menschen dazu,
dann ist es absolut menschenunwürdig. Keine Frage. Die Arbeit auf dem
Feld an sich ist allerdings, unter der Bedingung, dass es freiwillig
geschieht, eine völlig zumutbare Möglichkeit, seinen Unterhalt zu
verdienen. Ein Dilemma, aus dem es unmöglich scheint, auszubrechen.
Das mag unter anderem auch daran liegen, dass es keine eindeutigen Zahlen darüber gibt, wie viele Arbeiter/innen auf freiwilliger Basis ihrem Beruf nachgehen. Nur im Bereich der Prostitution wisse man angeblich genau, dass die Zahl derer, die zwangsprostituiert, verschleppt und verkauft werden, erschreckend hoch sei. Laut dem Hauptkommissariat München arbeiten 90% der Prostituierten in Deutschland als Zwangsprostituierte, wie Kommissar Helmut Sporer darlegt. Auch Frau Schwarzer wirft in diversen Medien bis heute immer wieder mit bemerkenswert hohen Zahlen um sich: 90% der Prostituierten stünden unter Zwang, außerdem kämen 90% der Sexarbeiterinnen aus Osteuropa und sowieso seien „über 90%“ der Damen schon im Kindesalter missbraucht worden. Eine Quelle für diese Behauptungen gibt es allerdings nicht. Doch wie sieht es mit den Zahlen der ordentlich eingetragenen Mitarbeiter/innen im Prostitutionsgewerbe aus? Fehlanzeige. Ein Grund dafür könnte sein, dass viele nur zeitweilig in diesem Gewerbe tätig sind. Allerdings sind Zahlen wie die der Polizei München weder stichhaltig noch mit zuverlässigen Daten zu belegen.
Traurig, aber wahr: Anscheinend wird Prostitution in der heutigen
Gesellschaft immer noch als schmutzig und versaut angesehen und sowohl
Bordellbetreiber als auch Sexarbeiter/innen und Kunden fühlen sich
genötigt, ihre Interessen und Berufe zu verheimlichen, sich teilweise
sogar dafür schämen zu müssen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass ihnen
auferlegt wird, ihre Arbeit könne doch keinen Spaß machen und sei daher
menschenunwürdig. Ergo muss Arbeit also Spaß machen, um anerkannt zu
werden. Doch was ist mit „normaler“ Arbeit wie zum Beispiel
Kanalreinigung? Wenn diese den Arbeitern keinen Spaß macht, ist sie dann
ebenfalls menschenunwürdig? Wohl kaum. Auch Amber Lain, ehemalige
freiwillige Sexarbeiterin und heute Bordellbesitzerin, hält dagegen:
„Prostitution ist, natürlich auf Basis des eigenen Willens, eine
Dienstleistung wie jede andere. Prostitution ist nicht gleich
Menschenhandel. Und eine Sexarbeiterin keineswegs psychisch krank oder
ein Opfer.“ Aber es ist selbstverständlich einfacher und bequemer, gegen
etwas zu polemisieren, als sich die Mühe zu machen, die Sichtweise zu
ändern und es so zu verstehen. Sogar die Menschenrechtsorganisation
Amnesty International spricht sich auf einer Abstimmung in Dublin
positiv für die Legalisierung von Prostitution aus.
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Liebe Befürworterinnen der freiwilligen Prostitution!
veröffentlicht am 14. August 2014 von Alice Schwarzer
Sollte die Reform des fatalen
Prostitutionsgesetzes von 2002 jetzt scheitern, dann liegt das an euch:
den linken Frauen. Ihr, die engagierten Frauen in der SPD und bei den
Grünen oder Linken; ihr, die aufrechten Protestantinnen; ihr, die coolen
Szene-Bloggerinnen seid führend bei der Befürwortung der Prostitution
(Die Männer halten sich auffallend zurück). Und ihr meint das vielleicht
sogar auch noch gut. Denn ihr haltet eine Ächtung der Prostitution
letztendlich für die Ächtung einer freien Sexualität.
Ihr scheint fasziniert von dem, was ihr in Brigitte oder Zeit oder taz
über „glückliche Sexarbeiterinnen“ schreibt bzw. lest. Vor den
hunderttausenden, meist osteuropäischen, Elendsprostituierten
verschließt ihr die Augen. Stattdessen idealisiert ihr die paar tausend,
meist deutschen, so genannten „freiwilligen“ Prostituierten, die es
hierzulande noch gibt. Das sind Gelegenheitsprostituierte, das sind
selbstständige Dominas oder Ex-Prostituierte, die längst ein eigenes
„Studio“ betreiben, wo sie andere Frauen für sich anschaffen lassen.
Ist euch eigentlich klar, dass eure
Pro-Prostitutions-Haltung einmalig ist auf der Welt, ein echtes
deutsches Phänomen? In Ländern wie Frankreich, Schweden oder Amerika
würdet gerade ihr vermutlich ganz anders denken. Denn da bezeichnet man
die Prostitution als „White Slavery“, und sind fortschrittliche Frauen
zwar selbstverständlich solidarisch mit Prostituierten, kritisieren bzw.
bekämpfen jedoch das System Prostitution.
Dieses System, das aus Frauen das
käufliche Geschlecht macht – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der
der „kommunikative Sex“, also eine wirklich gleichberechtigte und
gegenseitige Sexualität zwischen den Geschlechtern, zunimmt (wie auch
die SexualforscherInnen konstatieren). Eure Verharmlosung und Bejahung
des kommerzialisierten Sex aber dreht diese positive Entwicklung
zurück.
Wie konnte es zu so einem Missverständnis kommen? Was könnte der
Grund dafür sein, dass ihr vor den Motiven der Freier die Augen
verschließt und gleichzeitig so hartnäckig die Lebensrealität der Frauen
in der Prostitution leugnet? Dabei müsstet ihr doch nur hinsehen.
Wir Älteren erinnern uns. Es hat angefangen, ja, im Namen des
Feminismus. Das war Ende der 70er Jahre. Da erschienen die ersten Texte
darüber, wie schick es sei, sich zu prostituieren: in der feministischen
Courage, im anarcho-linken Pflasterstrand, in der taz. Meist
waren es Studentinnen, die als Gelegenheitsprostituierte jobbten. Sie
wussten zu berichten, wie „geil“ es sei, mal eine schnelle Nummer für
gutes Geld zu machen. Oder wie leicht es sei, in der Peepshow ein paar
Mark für die WG-Kasse dazu zu verdienen.
Das waren die Töchter der „sexuellen Revolution“. Doch da hatten
Feministinnen – wie Kate Millett in „Sexus und Herrschaft“ (1971) und
„Das verkaufte Geschlecht“ (1975) oder Shulamith Firestone mit
„Frauenbefreiung und sexuelle Revolution“ (1974) sowie ich im „Kleinen
Unterschied“ (1975) – schon längst analysiert: Diese Art von „sexueller
Revolution“ war nur die andere Seite der Medaille des bürgerlichen
Miefs. Wir Frauen, die wir bisher nur einem Mann zu gehören hatten,
sollten nun allen Männern gehören.
Eine der Folgen der neuen Libertinage
war, dass sich so manche „sexuell Befreite“ sagte: Warum dann nicht auch
gleich dafür kassieren? Das waren Frauen, die im Zuge der
Gleichberechtigung die traditionell männliche Trennung von Gefühl und
Sex übernommen hatten – oder aber aus den hinlänglich bekannten Gründen
noch nie Gefühle beim Sex gehabt hatten. In der Tat, warum dann also
nicht gleich kassieren?
Wenige Stimmen, darunter EMMA, stellten
sich von Anbeginn an gegen diese Pervertierung der sexuellen Befreiung.
Dabei gingen und gehen wir Feministinnen selbstverständlich nicht von
einer natürlichen „weiblichen“ bzw. „männlichen“ Sexualität aus.
Sexualität ist Kultur, ist erlernt. Und der Anspruch, dass Sexualität
& Liebe Hand in Hand gehen, ist übrigens relativ neu. Im Patriarchat
war Sexualität für Männer nichts als eine Art „Branding“ der Frauen,
eine Machtausübung über Frauen; dabei unterschieden die Männer zwischen
„Heiligen“, die ihnen allein gehörten, und „Huren“, die allen gehörten.
Das hat sich nicht zuletzt dank der
Frauenbewegung geändert. Die meisten Frauen haben heute eine weitgehend
selbstbestimmte Sexualität und ein eigenes Begehren. Sollen also
ausgerechnet wir fortschrittlichen Frauen jetzt zur Wiederherstellung
der alten Ordnung beitragen, indem wir das System Prostitution
akzeptieren? Im Namen der Emanzipation? Und des Profits! Denn die
Profitraten in Prostitution und Menschenhandel, beide untrennbar
miteinander verknüpft, liegen heute bei locker tausend Prozent. Der
global organisierte Handel mit Frauen bringt mindestens soviel wie der
mit Drogen und Waffen.
Werden die Menschen sich in zwanzig,
dreißig Jahren zurückwenden und sagen: Wie konnte das passieren? Wie
konnten wir das zulassen! Vielleicht. Aber das tröstet mich nicht. Wir
müssen jetzt handeln! Jeder Tag kostet zerschundene Körper und tote
Seelen. Darum müssen wir im Gespräch bleiben. Und darum interessieren
mich eure Motive.
Glaubt ihr, dass es Männern gefällt, wenn ihr pro Prostitution seid? – Oder verachten nicht gerade Männer das, weil sie viel besser wissen, was Prostitution wirklich ist?
Glaubt ihr, Prostitution sei sexy, weil ihr selber manchmal „schmutzige“ Fantasien habt, in denen ihr euch „verkauft“? – Dann solltet ihr den Unterschied zwischen Fantasie und Realität bedenken.
Glaubt ihr, Prostitution sei identisch mit Sexualität? – Dann solltet ihr mal Prostituierte und Freier nach ihren wahren Motiven und wahren Gefühlen fragen (nicht die, die sie ihren Kunden vorspielen). Frauen, die sich prostituieren, geht es ums Geld, meist haben sie keine andere Wahl. Freiern geht es um Machtausübung: Einmal nicht diskutieren bzw. nach ihrem Begehren fragen, sondern einfach fordern.
Glaubt ihr, es gäbe Prostituierte, denen das Spaß macht? – Dann solltet ihr mal die wunden Vaginas und zerrissenen Münder der Prostituierten sehen, die zehn, zwanzig Freier am Tag für 20, 30 Euro pro Nummer akzeptieren müssen. Fürs schiere Überleben.
Glaubt ihr, dass wir uns nicht einzumischen haben in die Verhältnisse, unter denen die Mehrheit der Prostituierten in Deutschland arbeitet? – Aber warum protestiert ihr dann gegen die Arbeitsbedingungen von ArbeiterInnen bei Amazon? Die bekommen immerhin einen Lohn über dem Mindestlohn und leben in Containern. Die meisten Elendsprostituierten träumen (nach Abzug der Zimmermiete) von einem solchen Stundenlohn. Und sie müssen in der Regel in den Betten schlafen, in denen sie die Freier bedienen.
Glaubt ihr, es sei altmodisch zu sagen: Der Körper ist keine Ware? Und denkt ihr, dass man im Kapitalismus alles verkaufen sollte, was kommerzialisierbar ist? – Dann müsstet ihr zum Beispiel auch für die Legalisierung des Organhandels sein oder der Leihmutterschaft.
Glaubt ihr, man könnte, ja sollte Sexualität und Gefühl trennen? – Oder kennt ihr in Wahrheit selber die Leere, die diese Trennung zurück lässt?
Glaubt ihr, „diese Frauen“ seien eben anders als ihr? – Oder seid ihr einfach zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort geboren?
Glaubt ihr …
Doch was immer ihr glaubt, liebe Frauen: Denkt es zu Ende. Was wäre,
wenn ihr selber in dieser Lage wärt? In der Lage dieser so fernen
Prostituierten, gegenüber auf dem Straßenstrich oder nebenan im
„Modelstudio“ bzw. im Bordell.
Und was immer ihr glaubt, bedenkt, wie allein schon die Möglichkeit,
zu einer Prostituierten zu gehen, das Begehren und den Blick eines
Mannes und eurer Söhne prägen kann. Ein Blick, der sich auch auf euch
und eure Töchter richtet.
Und vor allem: Habt Mitgefühl! Habt Mitgefühl mit den
Hunderttausenden von Frauen, die das materielle oder seelische Elend in
die Prostitution treibt. Wendet euch nicht ab von diesen Frauen. Tragt
bei zu ihrem Schutz – und zu ihrer realen Chance auf ein
menschenwürdiges Leben. Ein Leben, wie wir, ihr und ich, es so
selbstverständlich führen.
Alice Schwarzer
Quelle: https://www.aliceschwarzer.de/artikel/liebe-befuerworterinnen-der-freiwilligen-prostitution-317539
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An die Bundeskanzlerin und den Bundestag
veröffentlicht im Herbst 2013 von Alice Schwarzer
Prostitution ist „das älteste Gewerbe der Welt“? Prostitution ist „ein Beruf wie jeder andere“? Prostitution wird es immer geben, denn ihre Abschaffung ist utopisch? Falsch. Auch die Abschaffung der Sklaverei galt vor gar nicht so langer Zeit noch als Utopie. Und auch wenn die Sklaverei aus unserer Welt keineswegs ganz verschwunden ist, so wäre es heutzutage für einen aufgeklärten, demokratischen Staat doch undenkbar, die Sklaverei zu tolerieren oder gar zu propagieren.
Doch genau das tut Deutschland mit der Prostitution: Es toleriert, ja
fördert diese moderne Sklaverei (international „white slavery“
genannt). Die Reform des Prostitutionsgesetzes 2002, die angeblich den
geschätzt 700.000 Frauen (Mittelwert) in der Prostitution nutzen sollte,
trägt die Handschrift der Frauenhändler und ihrer LobbyistInnen.
Seither ist Deutschland zu Europas Drehscheibe für Frauenhandel und zum
Paradies der Sextouristen aus den Nachbarländern geworden. Ein deutscher
Sonderweg. Selbst die Niederlande rudern zurück. Die skandinavischen
Länder haben schon vor Jahren die Ächtung und Bestrafung der Freier
eingeführt. Und Frankreich und Irland sind im Begriff, es ihnen
nachzutun.
Weltweit sind Frauenhandel und Prostitution, beides untrennbar
miteinander verbunden, heute neben dem Waffen- und Drogenhandel das
Geschäft mit den höchsten Profitraten (über 1.000 Prozent). Profit nicht
für die Frauen. Selbst die Minderheit deutschstämmiger Prostituierter,
oft schon als Kinder Opfer sexueller Gewalt, landet zu über 90 Prozent
in der Altersarmut. Ganz zu schweigen von den Ausländerinnen aus der
Armuts- und Zwangsprostitution.
Das System Prostitution ist Ausbeutung und zugleich Fortschreibung
der traditionell gewachsenen Ungleichheit zwischen Männern und Frauen
(und Ländern/Kontinenten). Das System Prostitution degradiert Frauen zum
käuflichen Geschlecht und überschattet die Gleichheit der Geschlechter.
Das System Prostitution brutalisiert das Begehren und verletzt die
Menschenwürde von Männern und Frauen – auch die der sogenannt
„freiwilligen“ Prostituierten.
Darum fordern wir von Politik und Gesellschaft:
Eine Gesetzesänderung, die der Deregulierung von Frauenhandel und Prostitution schnellstmöglich Einhalt gebietet und die Frauen sowie die Minderheit männlicher Prostituierter schützt.
Prävention in Deutschland und in den Herkunftsländern, sowie Hilfen zum Ausstieg für Frauen in der Prostitution. Und Schutz vor Abschiebung von Zeuginnen sowie deren Aufenthaltsrecht.
Aufklärung über die Folgen von Frauenkauf bereits in den Schulen etc.
Ächtung und, wenn nötig, auch Bestrafung der Freier; also der Frauenkäufer, ohne die dieser Menschenmarkt nicht existieren würde.
Maßnahmen, die kurzfristig zur Eindämmung und langfristig zur Abschaffung des Systems Prostitution führen.
Ein menschenwürdiges Leben ist denkbar.
Quelle: https://www.emma.de/unterzeichnen-der-appell-gegen-prostitution-311923
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„Nur eine Welt ohne Prostitution ist human“
Interview mit Alice Schwarzer, veröffentlicht am 04. November.2013 von Jörg Eigendorf, Marc Neller in „Die Welt“
Feministin Alice Schwarzer will sich den
Traum von einer Welt ohne Prostitution nicht nehmen lassen. Sie sagt: 90
Prozent der Prostituierten wollen aussteigen – viele aber können es
nicht.
„Wir fordern: Prostitution abschaffen“: Pünktlich zu den Koalitionsverhandlungen haben 90 Prominente einen Aufruf unterschrieben.
Damit stellen sie sich gegen das Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne
Regierung 2002 das Geschäft der Huren zu legalisieren versuchte.
Experten glauben sowieso nicht daran, dass sich das älteste Gewerbe
jemals aus der Welt schaffen lässt, die „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer
hingegen schon. Sie will sich nicht den Traum von einer
prostitutionsfreien Welt nehmen lassen, fordert aber ganz pragmatisch,
erst mal die kleinen Schritte zu gehen. Dazu könnte sogar gehören, dass
Bordelle verstaatlicht werden.
Die Welt: Frau Schwarzer, wem nutzt ein solcher Aufruf – den Huren oder den Unterzeichnern, die sie jetzt auf Ihrer Titelseite abbilden?
Alice Schwarzer: Es nutzt dem Thema und ist
hoffentlich ein Anstoß für die überfällige gesellschaftliche Debatte.
Denn Prostitution ist in Deutschland heute gesellschaftsfähig. Sie gilt
als cool. Wer einen solchen Aufruf unterzeichnet, muss sich vermutlich
einiges anhören.
Die Welt: Das glauben Sie doch nicht wirklich. Der
ARD-Tatort „Wegwerfmädchen“ oder der ZDF-Film „Operation Zucker“ haben
für viel Empörung gesorgt.
Schwarzer: Klar empört sich darüber jeder, weil da
Kinder betroffen waren. Aber die Lage erwachsener Prostituierter zu
kritisieren, das ist bisher nicht angesagt. Da heißt es gerne,
Prostitution ist „ein Beruf wie jeder andere“. Die Frauen und Männer,
die unseren Appell zur Abschaffung der Prostitution unterschrieben
haben, gehören zu einer mutigen Minderheit.
Die Welt: Sie wollen Prostitution abschaffen. Das ist doch völlig naiv.
Schwarzer: Finden Sie? Das hat man vor gar nicht so langer Zeit auch von den Gegnern der Sklaverei gesagt.
Die Welt: Ja, und Sklaverei gibt es in vielen Teilen der Welt immer noch.
Schwarzer: Ja, leider. Aber kein aufgeklärter,
demokratischer Staat würde die Sklaverei noch dulden, verharmlosen oder
gar propagieren – wie es Deutschland heute mit der Prostitution tut. Nur
eine Welt ohne Prostitution, eine Welt, in der Männer nicht für einen
Geldschein den Körper und die Seele einer Frau benutzen können, wäre
eine humane Welt. Nahziel sind Schutz und Hilfe für die Frauen in der
Prostitution – und die Möglichkeit zur Verfolgung der Menschenhändler,
Zuhälter und Bordellbetreiber, die für Wuchermieten Zimmer an die Frauen
vermieten. Ja, und über die Bestrafung der Freier müssen wir auch
reden. Sie sind es schließlich, die überhaupt erst den Markt zum
Frauenkauf schaffen.
Die Welt: In Stockholm mag das klappen, da braucht
man nur ein paar Polizisten. Aber in einem Land wie Deutschland mit so
vielen Großstädten und einer völlig anderen Sozialstruktur ist das
komplett unrealistisch.
Schwarzer: Aus dem Mund der schwedischen Polizei
hört sich das aber sehr praktikabel an. Die haben große Erfolge – auch
bei den Frauen, denen sie den Ausstieg anbieten. 75 Prozent der Männer
und 93 Prozent der Frauen in Schweden sind inzwischen gegen das System
Prostitution.
Die Welt: Schwedische Männer reisen nach Deutschland
oder Österreich und bringen in zwei Wochen ihr Erspartes unter die
Huren. Im Winter werden die Prostituierten in Bussen in die Steiermark
gekarrt.
Schwarzer: Mit der Prostitution ist es eben wie in der Finanzwelt. Wir brauchen eine globale Regulierung.
Die Welt: Die es auch in der Finanzwelt auf absehbare Zeit nicht geben wird. Ist es da nicht besser, Prostitution unter strenger staatlicher Kontrolle im eigenen Land anzubieten, statt die Freier ins Ausland zu treiben? Dann verdienen Prostituierte und Staat gleichermaßen, nicht aber Zuhälter und dubiose Zimmervermieter.
Schwarzer: Das wäre ein erster Schritt. Aber auch vor diesen Bordellen stehen die Zuhälter und kassieren. Vor allem, wenn es Frauen aus bitterarmen Ländern sind, die kaum ein Wort Deutsch sprechen.
Die Welt: Was schlagen Sie vor?
Schwarzer: Wir müssen mit kleinen Schritten anfangen. Zuallererst sollten wir Mitgefühl entwickeln. Für jeden von uns ist es selbstverständlich, dass man einer alten Frau nicht auf den Kopf schlägt und ihr die Handtasche klaut. Was mit den Prostituierten gleich nebenan passiert, ist aber noch viel schlimmer. Wir haben ein gesellschaftliches Klima, in dem Prostitution nicht als Übel verstanden wird. Im zweiten Schritt müssen wir bessere Gesetze machen, den Polizeiapparat stärken. Nur so können wir Menschenhändler verfolgen, Zuhältern und Bordellbesitzern das Leben schwer machen. Und drittens brauchen wir mehr Hilfe für die Frauen, aus dieser Szene auszusteigen.
Die Welt: Was kann der Staat den Frauen an
Perspektive bieten? Viele sind so kaputt, die können überhaupt keinen
normalen Job mehr machen.
Schwarzer: Das stimmt. Viele Frauen sind so
abhängig, so zerstört, so hilflos, dass es keinen anderen Weg mehr zu
geben scheint. Aber das kann doch kein Argument sein, einfach zuzusehen.
Ich habe schon oft für etwas gekämpft, das utopisch schien. Glauben Sie
mir: Irgendwann wacht die Gesellschaft auf. Wer hätte zum Beispiel
gedacht, dass sich die „Welt“ eines Tages so vehement gegen Prostitution
einsetzt?
Die Welt: Fachleute sagen, es bewege sich etwas im Kampf gegen die dunklen Seiten der Prostitution. Was glauben Sie?
Schwarzer: Was heißt „dunkle Seiten“. Die ganze
Prostitution ist ein dunkles Kapitel und liegt wie ein schwerer Schatten
über dem Verhältnis der Geschlechter. Frauen sind das käufliche
Geschlecht – und Männer die (potenziellen) Käufer. Unser ethisches und
unser Rechtsempfinden muss sich ändern.
Die Welt: Sie haben das Prostitutionsgesetz der rot-grünen Regierung aus dem Jahr 2002 scharf kritisiert. Wie groß ist der Anteil dieses Gesetzes an der aktuellen Lage?
Schwarzer: Es ist entscheidend. Dieses Gesetz wurde
von Anbeginn an für Menschenhändler und Zuhälter gemacht, nicht für die
Prostituierten. Da haben die Lobbyisten kräftig mitgeschrieben – und
einige Politikerinnen naiv mitgemacht. Die Frauen sind seither noch
schutzloser. Mit Selbstbestimmung hat das für 95 Prozent der
Prostituierten nichts zu tun. Das linke und liberale Milieu hat total
versagt in der gesamten Sexualpolitik. Der Hauptfehler war die Leugnung
der Machtverhältnisse: zwischen Erwachsenen und Kindern bei der
Pädophilie, zwischen Männern und Frauen in der Prostitution.
Die Welt: Die Konservativen sind da fortschrittlicher?
Schwarzer: Nein. Aber die haben wenigstens noch die
gute alte Doppelmoral. Das ist besser als gar keine Moral. Den
konservativen Männern ist es wenigstens noch peinlich, ins Bordell zu
gehen.
Die Welt: Die Lobby-Verbände der Prostituierten werben für den Beruf. Sie hingegen streiten ab, dass Frauen das freiwillig machen.
Schwarzer: Klar, dass die dafür werben. Diese
Verbände sind in den Händen der Bordellbetreiber – und die verdienen an
den Frauen. Ich habe in den vergangenen 40 Jahren noch nicht eine Frau
kennengelernt, die den Job gerne gemacht hätte und nicht eigentlich
aussteigen wollte. 90 Prozent aller Prostituierten wollen aussteigen –
aber sie können es oft nicht.
Die Welt: Und was ist mit den Studentinnen, die sich
nebenher schnelles Geld als Escort-Damen verdienen? Nach dem Motto:
lieber anschaffen als putzen?
Schwarzer: Auch das gibt es natürlich. Ich fürchte
nur, der Kater kommt später. Damit zerstört eine Frau sich natürlich
jede Unbefangenheit in der Sexualität. Doch vermutlich war sie schon
vorher zerstört. Über 90 Prozent aller Prostituierten erlitten schon als
Kinder Missbrauch. Frauen, denen das erspart geblieben ist, haben
Glück. Als ich 21 Jahre alt war, habe ich als Sprachstudentin in Paris
gelebt. Damals habe ich für drei Francs die Stunde geputzt. Ich bin
nicht einmal auf den Gedanken gekommen, stattdessen meinen Körper zu
verkaufen.
Die Welt: Viele Frauen aus Osteuropa oder Afrika sehen gar keine andere Wahl, als sich zu prostituieren. Es ist eine existenzielle Frage.
Schwarzer: So ist es. Die meisten Prostituierten
kommen aus den ärmsten Ländern. 90 Prozent des so genannten
Frischfleischs, das in Deutschlands Bordellen angeboten wird, kommt
heute aus Bulgarien oder Rumänien. Es sind Armuts- und
Zwangsprostituierte. Manche werden von ihren eigenen Familien verkauft.
In dem Zusammenhang von Freiwilligkeit zu sprechen, ist der pure
Zynismus.
Die Welt: Woher nehmen Sie solche Zahlen?
Schwarzer: Die können Sie sehr leicht auch selber
recherchieren. Reden Sie mit der Polizei, den Sozialarbeiterinnen, gehen
Sie in die Bordelle.
Die Welt: Das haben wir auch getan. Wie unser
Prostitutionsatlas zeigt: Es gibt keine verlässlichen Zahlen – nicht
einmal darüber, wie viele Huren in einer Stadt arbeiten.
Schwarzer: Ihre Statistik zeigt nur, wie ineffektiv
selbst auf der Ebene das Prostitutionsgesetz ist. Niemand hat ein
Interesse, Transparenz in dieses dunkle Geschäft zu bringen: nicht die
heimlich arbeitenden deutschen Prostituierten, von denen es meist die
eigenen Kinder nicht wissen, nicht die Armuts- und Zwangsprostituierten –
und schon gar nicht die wahren Profiteure. Wir sind also auf
Schätzungen angewiesen.
Die Welt: Was ist mit den wenigen deutschen Frauen, die sich noch prostituieren?
Schwarzer: Sie sind entweder in das Milieu
hineingeboren worden. Oder sie haben schon als Kind lernen müssen,
gefügig zu sein, sich mit Sex Zuneigung zu erkaufen, sind also Opfer von
Missbrauch. Irgendwann stellen sie dann fest, dass es dafür sogar Geld
gibt und ein bisschen Macht. Aber die verfliegt schnell. Was bleibt ist:
Drei von vier Prostituierten sind abhängig von Drogen und Alkohol, zwei
von drei werden im Job vergewaltigt, zwei von drei leiden unter
posttraumatischen Störungen. Das sagen uns internationale Studien.
Prostitution ist die hässliche Fratze des strukturell ungleichen
Verhältnisses zwischen den Geschlechtern.
Die Welt: Warum der Geschlechter? Prostitution gibt es auch unter Männern, und auch Frauen gehen zu männlichen Prostituierten.
Schwarzer: Es ist in der Tat keine Frage des
biologischen Geschlechtes, sondern eine des Machtverhältnisses, in dem
Menschen zueinander stehen.
Die Welt: Warum tut sich die Bundesregierung so schwer, dass Gesetz von 2002 zu verändern?
Schwarzer: Erst hat sich die SPD damit schwer getan,
den eigenen Fehler einzugestehen. Und dann hat die FDP blockiert. Doch
das ist nun nicht mehr das Problem.
Die Welt: Die SPD-Frauen haben Ihren aktuellen Verbots-Aufruf nicht unterschrieben.
Schwarzer: Noch nicht. Aber die Vorsitzende der SPD-Frauen, Elke Ferner, hat uns geschrieben, dass sie und ihre Kolleginnen „alle Forderungen des Appells richtig“ finden. Und sich „auf jeden Fall für Änderungen des Gesetzes einsetzen“ werden. Die Zeit ist reif. Die Große Koalition wird Schluss machen mit der Deregulierung des Prostitutionsmarktes und hoffentlich die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen für menschenwürdigere Verhältnisse.
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Das Verbot von Prostitution – Zwischen Freiheit und Zwang (Teil 2)
Das Ende der Heuchelei – Deutschland hat ein neues Anti-Prostitutionsgesetz
Veröffentlicht am 28. Juni 2013 von Doña Carmen
In der Nacht von Donnerstag auf
Freitag, den 28.06.2013, hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung
dem am 4. Juni 2013 von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP vorgelegten
„Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und
Überwachung von Prostitutionsstätten“ verabschiedet. Die Umsetzung der
prostitutionsfeindlichen EU-Richtlinie 2011/36/EU war der willkommene
Anlass für eine massive Einschränkung des grundgesetzlich geschützten
Rechts auf freie Berufsausübung in der Sexarbeit. Kernpunkt des neuen
Gesetzes ist eine gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution mit
der Einstufung von Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige
Gewerbe“ nach § 38 Gewerbeordnung.
Öffentlich angepriesen und vermarktet wird das neue Gesetz als
„gewerberechtliche Gleichbehandlung“ des Prostitutionsgewerbes und als
„Verbesserung“ von Rahmenbedingungen der Sexarbeit in der Prostitution.
Nichts von dem trifft zu.
Faktisch handelt es sich bei der nun beschlossenen gewerberechtlichen
Reglementierung von Prostitution um einen massiven Eingriff in das auch
Sexarbeiterinnen grundgesetzlich zustehende Recht auf ungehinderte
Berufsausübung. Statt auf mehr Rechte für Sexarbeiter/innen in der
Prostitution setzt man erneut und ohne sachlichen Grund auf mehr
behördliche und polizeiliche Kontroll- Und Überwachungsbefugnisse
gegenüber den Betroffenen.
Unter dem Vorwand der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU und
einer wirksameren Bekämpfung des so genannten „Menschenhandels“ geht es
in Wirklichkeit um die Abwicklung des 2002 verabschiedeten
Prostitutionsgesetzes. Dieses Gesetz stand – bei aller notwendigen
Kritik – für eine Ausgestaltung der Legalisierung von Prostitution. Nach
gerade mal 11 Jahren und einer maßlosen medialen Hetze gegen die
legalisierte Sexarbeit in der Prostitution ist das Prostitutionsgesetz
von 2002 nunmehr substantiell ausgehöhlt. Es erweist sich als
Betriebsunfall in der Geschichte deutscher Prostitutionspolitik.
Es ist auch das Ende der Heuchelei: Das Versprechen
auf eine den legitimen Interessen der Sexarbeiter/innen entsprechende
Legalisierung von Prostitution ist vom Parlament mit dem jüngsten Gesetz
gebrochen worden. Im Unterschied zum Prostitutionsgesetz von 2002, das
vor allem als Schaufenstergesetz konzipiert war und fortan als
Feigenblatt beibehalten wird, wird die zukünftig erfolgende
gewerberechtliche Reglementierung mit der Einstufung von
Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige Gewerbe“ nach § 38
Gewerbeordnung eine außerordentlich praktische (negative) Wirkung
entfalten: Die Ausweitung behördlicher und polizeilicher
Kontrollbefugnisse wird sich als Mittel einer politisch gewollten
maximalen Eindämmung von Prostitution erweisen.
Daher auch die unverkennbar tiefe Genugtuung bei Prostitutionsgegnern
jeglicher Couleur angesichts der Einschränkung, die die Berufsausübung
von Sexarbeiter/innen in der Prostitution mit dem neuen Gesetz erfahren
wird.
Entgegen der offiziellen Sprachregelung einer mit dem Gesetz
geschaffenen „gewerberechtlichen Gleichstellung“ von Prostitution
handelt es sich in Wirklichkeit um eine gewerberechtlich kaschierte Fortsetzung und Ausweitung der Diskriminierung von Sexarbeit in der Prostitution.
Für diese Sichtweise sprechen nachfolgend benannte sieben Punkte:
(1)
Keine durch Tatsachen sachlich ausgewiesene Gesetzesbegründung:
Für die mit dem Gesetz erfolgende Einstufung von Prostitutionsstätten
als „überwachungsbedürftige Gewerbe“ gibt es keine Begründung in der
Sache. In der Gesetzesbegründung zur Ausweitung nunmehr gewerberechtlich
exekutierter Kontroll- und Überwachungsbefugnisse heißt es lediglich:
„Der Betrieb von Prostitutionsstätten ist aus kriminalpolitischer Sicht
sensibel. Zur Vorbeugung krimineller Begleiterscheinungen wie
Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung ist eine
präventive Zuverlässigkeitsprüfung des Gewerbetreibenden sinnvoll.“
(Drucksache 17/13706, S. 9)
Von real gestiegenen „kriminellen Begleiterscheinungen“ der
Prostitution, die eine solche Verschärfung des Umgangs mit Prostitution
rechtfertigen würden, kann aber nicht die Rede sein. Denn ausweislich
der polizeilichen Kriminalstatistik sinkt die so genannte
„Begleitkriminalität“ seit Jahren. Im Jahr 2002, als das damalige
Prostitutionsgesetz in Kraft trat, wies die polizeiliche Statistik 776
mutmaßliche Opfer der „Ausbeutung von Prostitution“ (§ 180a StGB) auf.
Zehn Jahre später, im Jahr 2012, waren es nur noch 58 mutmaßliche Opfer!
Im Jahre 2002 wies die polizeiliche Kriminalstatistik 793 mutmaßliche
Opfer des Delikts „Zuhälterei“ (§ 181a StGB) auf. Im Jahre 2012 waren es
nur noch 267 mutmaßliche Opfer bei diesem Straftatbestand. Im Jahre
2002 wurden 988 mutmaßliche Opfer des Delikts „Menschenhandel“ gezählt.
2012 waren es nur noch 642 mutmaßliche Opfer von „Menschenhandel zum
Zwecke sexueller Ausbeutung“. Im Jahr 2011 wurde nur eine einzige Person
als Täter im Falle von „Ausbeutung von Prostituierten“ verurteilt, nur
32 Täter im Falle von „Zuhälterei“ und 117 Täter im Falle von
„Menschenhandel“.
Die tatsächliche Ausweitung, die die nach wie vor massiven und
umfangreichen Razzien und Routinekontrollen im Prostitutionsgewerbe
aufweisen, sowie die Verschärfung der Menschenhandelsgesetzgebung
(zuletzt 2005) widersprechen der Annahme, dass eine unzureichende
Überwachung und zu laxe Strafgesetze Ursache des Rückgangs der
Kriminalitätsentwicklung seien könnte.
Wenn nunmehr trotz dieser
rückläufigen Kriminalitätsentwicklung der rechtliche Umgang mit
Prostitution durch eine Ausweitung von Kontrolle und Überwachung
verschärft wird, so liegen dem nachweislich keine sachlich begründeten
Erwägungen, sondern das bloße Interesse der Prostitutionsgegnerschaft in
Verbindung mit Migrationsabwehr zugrunde.
Mit dem Vorwand „Prävention“ lassen sich – wie hier zu sehen –
sämtliche Bürgerrechte trefflich aushebeln, nicht nur in der
Prostitution. In der Tat ein Armutszeugnis, dass sich die offenen und
verkappten Befürworter des neuen Anti-Prostitutionsgesetzes damit selbst
ausstellen.
(2)
Gewerberechtliche Ungleichbehandlung
durch „Zuverlässigkeitsprüfung“ in Kombination mit diskriminierenden
strafrechtlichen Sonderbestimmungen zu Prostitution
Die Aufnahme von Prostitutionsstätten in den Katalog
„überwachungspflichtiger Gewerbe nach § 38 Absatz 1 GewO hat „eine
automatische Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung“
zur Folge. Anders als bei der großen Masse „anzeigepflichtiger Gewerbe“
(nach § 14 GewO), wo diese „Zuverlässigkeitsprüfung“ nicht vorgesehen
ist, handelt es sich hierbei um einen Generalverdacht. Seit 2002 hat der
Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht für Prostitutionsbetriebe den Status
als „anzeigepflichtiges Gewerbe“ empfohlen. Was nunmehr den
Generalverdacht des „überwachungsbedürftigen Gewerbes“ begründen soll,
bleibt im Dunkeln.
Die Einstufung als überwachungspflichtiges Gewerbe
entspricht nicht nur einem sachlich unbegründeten Generalverdacht,
sondern impliziert darüber hinaus eine
handfeste rechtliche
Ungleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes gegenüber anderen
Gewerbezweigen. Denn im Unterschied zu anderen Gewerben unterliegt das
Prostitutionsgewerbe zusätzlich einer umfangreichen, speziell auf
Prostitution zielenden straf- und ordnungsrechtlichen Reglementierung.
Dazu gehören:
(1) § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten
(2) § 181a StGB Zuhälterei + §181b Führungsaufsicht ( bezogen auf § 181a)
(3) § 184e StGB Ausübung der verbotenen Prostitution
(4) § 184f StGB Jugendgefährdende Prostitution
(5) § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(6) § 233a StGB Förderung des Menschenhandels (bezogen auf § 232)
(7) Art. 297 EGStGB Verbot der Prostitution / Sperrgebietsverordnungen
(8) § 119 / §120 OWiG Grob anstößige und belästigende Handlungen; Verbotene Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution
Die Einbeziehung von Personen in entsprechende strafrechtliche
Ermittlungsverfahren wird sich leicht instrumentalisieren lassen, um
Personen im Prostitutionsgewerbe die erforderliche Zuverlässigkeit
abzusprechen. Gegenüber anderen Gewerben liegt damit eine glasklare
Ungleichbehandlung vor. Von einer gewerberechtlichen Gleichstellung von
Prostitutionsstätten mit anderen Gewerbebetrieben kann mithin keine Rede
sein.
(3)
Quantitative und qualitative Ausweitung behördlicher Kontroll- und Überwachungsbefugnisse durch „Auskunft und Nachschau“:
Mit der Einstufung als „überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38
GewO geht einher, dass „den zuständigen Behörden… zur Überwachung des
Betriebs zudem die Auskunfts- und Nachschaurechte des § 29 GewO zur
Verfügung“ stehen.
Die „zuständigen Behörden“ bzw. deren
„Beauftragte“ sind ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss befugt,
jederzeitige, anlasslose „Prüfungen und Besichtigungen“ vorzunehmen. Es
ist zu erwarten, dass die Kontrollpraxis gegenüber dem
Prostitutionsgewerbe noch mehr ausgeweitet wird, als dies bisher schon
der Fall ist. Jenseits der ohnehin üblichen Großrazzien im
Prostitutionsgewerbe werden dort gegenwärtig bei rund 11.500 so
genannten „Routinekontrollen“ pro Jahr ca. 44.000 Personen überprüft.
Die zu erwartende Ausweitung dieser Praxis bedeutet eine qualitative
Steigerung hinsichtlich der Überwachung des Sexualverhaltens erwachsener
Menschen. Denn auch die Kunden der Sexarbeiter/innen werden dieser
Überwachungspraxis unterworfen.
Die Überwachung von Gewerbebetrieben auf die Einhaltung der für sie
gültigen Rechtsvorschriften obliegt in Berlin bereits einem großen Teil
dem Gewerbeaußendienst der Kriminalpolizei (GAD). Es ist das erklärte
Ziel des BKA sowie der Innenminister der Länder, dass „Auskunft und
Nachschau“ im Falle des Prostitutionsgewerbes – anders als bei sonstigen
Gewerben – als polizeiliche Aufgabe definiert wird. Dies würde den
Trend hin zu zeitgleichen, überfallartigen und bundeslandübergreifenden
Polizeirazzien weiter befördern.
Der Hinweis in der Gesetzesbegründung: „Der Betrieb von Prostitutionsstätten ist aus kriminalpolitischer Sicht sensibel“ (S. 9), hier ginge es um die gewerbepolizeiliche „Vorbeugung krimineller Begleiterscheinungen
wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung“
(Drucksache 17/13706, S. 9) ist mehr als nur die übliche Stigmatisierung
des Prostitutionsgewerbes als grundsätzlich behaftet mit der so
genannten „Begleitkriminalität“. Diese Aussagen weisen in die Richtung,
im Unterschied zu andern Gewerbearten die Polizei mit der
gewerberechtlichen Überwachung zu betrauen. Darauf deutet auch die
Verquickung der strafrechtlichen Problematik einer Bekämpfung des so genannten „Menschenhandels“ mit Fragen der gewerberechtlichen
Reglementierung von Prostitution hin. Hier erfolgt in unzulässiger
Weise ein überwachungsstaatlich motivierter Missbrauch des Gewerberechts
für Ziele, die mit dieser Rechtsmaterie nichts zu tun haben und ihr
fremd sind.
(4)
Nahezu totale Kontrolle des
Prostitutionsgewerbes durch einen unzureichend klar bestimmten und
überdehnten Begriff „Prostitutionsstätte“
In der Gesetzesbegründung heißt es: „Als Prostitutionsstätte sind
dabei insbesondere Bordelle, Laufhäuser, bordellartige Betriebe und
andere Betriebe mit Bezug auf gewerbsmäßige sexuelle Dienstleistungen
anzusehen, die nach außen als Prostitutionsstätten erkennbar sind und
als solche wahrgenommen werden. Rein private Räumlichkeiten fallen somit
nicht darunter, weil sie einer wirtschaftsordnungsrechtlichen
Überprüfung nicht zugänglich sind. Dies gilt auch für die Anmietung
einer Wohnung zum Zweck der Ausübung der gewerbsmäßigen Prostitution.“
(Drucksache 17/13706, S. 9)
Mit dem subjektiven Kriterium, dass Prostitutionsstätten „Betriebe
mit Bezug auf sexuelle Dienstleistungen“ sind, die auch „als solche
wahrgenommen werden“, fällt jedes von zwei oder drei Frauen angemietete
Wohnungsbordell, dass im Internet inseriert, unter die Kategorie der
gewerberechtlichen Überwachungsbedürftigkeit samt
„Zuverlässigkeitsprüfung“ (Führungszeugnis) und Einhaltung von Auflagen.
Der Charakter „rein privater Räumlichkeiten“, die nicht unter die
gewerberechtliche Überwachung fallen, dürfte nur für den Spezialfall
gelten, dass eine Frau in ihrer eigenen Wohnung der Prostitution
nachgeht. Sobald sie mit anderen Frauen zusammenarbeitet, die in der
Wohnung der Prostitution nachgehen, dort aber nicht gemeldet sind und
dort nicht tatsächlich wohnen, dürfte der „rein private“ Charakter der
Räumlichkeiten schnell in Abrede gestellt werden.
Die Ausweitung der
Überwachung in Form von „Auskunft und Nachschau“ dürfte sich tendenziell
auf alle Räumlichkeiten erstrecken, in denen mehr als zwei Frauen der
Prostitution nachgehen. Genau das war im Übrigen auch die Zielvorgabe
der Innenministerkonferenz von 2010.
(5)
Schutz der Gesellschaft vor Prostitution mit „Auflagen“ und mittels unbestimmter Rechtsbegriffe
Auf Grundlage des neuen Anti-Prostitutionsgesetzes erfolgt per
gewerberechtlicher Reglementierung eine Ausweitung diskriminierender
Sonderbestimmungen gegenüber Prostitution. Wieder einmal soll die
Gesellschaft vor „Belästigungen“ durch Prostitution geschützt werden –
so die stigmatisierende Botschaft. So heißt es im Gesetzentwurf:
„Darüber hinaus kann der Gewerbebetrieb von Auflagen zum Schutz der
Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des
Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren,
erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen abhängig gemacht
werden.“ (S. 1)
Lokalen Gewerbebehörden wird mit diesen in der Tradition und Logik
klassischer Sperrgebietsverordnungen stehender Zielvorgaben ein weites
Betätigungsfeld hinsichtlich der Eindämmung von Prostitution eingeräumt.
Man darf sicher sein, dass die „zuständigen Behörden“ diesen ihnen
zugestandenen Spielraum gewohnt phantasievoll ausschöpfen werden. Der
Weg wäre frei für eine bundesweite Kondompflicht zum Schutz der Kunden
oder der Prostituierten – je nach Lesart.
(6)
Weg frei für eine behördliche Registrierung und ein ständig aktualisiertes Bewegungsprofil von Sexarbeiter/innen
Sind Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige Gewerbe“ nach §
38 Absatz 1 GewO eingestuft, so gilt für sie auch der Absatz 3 dieses
Paragrafen: „Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung für die
in Absatz 1 genannten Gewerbezweige bestimmen, in welcher Weise die
Gewerbetreibenden ihre Bücher zu führen und dabei Daten über einzelne
Geschäftszweige, Geschäftspartner, Kunden und betroffene Dritte
aufzuzeichnen haben.“
Damit ist die behördliche Registrierung der in
„überwachungsbedürftigen Prostitutionsstätten“ tätigen Sexarbeiter/innen
vorprogrammiert. Da eine solche Registrierung in jeder der nunmehr als
„überwachungsbedürftig“ klassifizierten Prostitutionsstätten erfolgt,
ergibt sich auf Grundlage der Auswertung der dabei anfallenden Daten ein
komplettes Bewegungsprofil und damit die Möglichkeit einer
Totalüberwachung der Berufstätigkeit von Sexarbeiter/innen.
Die verschärfte Überwachung betrifft also nicht nur Betreiber/innen
von Prostitutionsstätten, sondern wird absehbar auch auf die
Sexarbeiter/innen in Gänze durchschlagen.
(7)
Noch weniger Rechtssicherheit für Sexarbeiter/innen
Durch die Tatsache, dass inhaltlich im Gesetz nicht näher bestimmte
„Auflagen“ von „zuständigen Behörden“ definiert werden können, sowie
durch die Tatsache, dass die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen
festlegen können, wie Gewerbetreibende zukünftig ihre Bücher zu führen
und dabei Daten aufzuzeichnen haben, müssen die sich durch Mobilität
auszeichnenden Sexarbeiter/innen auf einen von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlichen Flickenteppich sie betreffender Bestimmungen
einstellen. Während der Kontrollrahmen im Zuge der gewerberechtlichen
Reglementierung bundesweit vereinheitlicht wird, werden sich die
rechtlichen Bestimmungen, denen die Sexarbeiter/innen sich zu
unterwerfen haben, als unüberschaubares Gewirr unterschiedlichster
Auflagen und Vorschriften erweisen. Die Rechtssicherheit, auf die auch
Sexarbeiter/innen in der Prostitution Anspruch haben, wird auf der
Strecke bleiben. Ein probates Mittel der Abschreckung, um den Einstieg
in die Prostitution zu erschweren.
Zwischenbilanz
Laut Gesetzestext soll die Einstufung von Prostitutionsstätten als
„überwachungsbedürftige Gewerbe“ eine „Verbesserung der
Rahmenbedingungen für in der Prostitution tätige Personen“ zur Folge
haben. (S. 1) Das ist blanker Hohn!
Dass im Übrigen ausgerechnet mehr „Überwachung“ das geeignete Mittel
sein soll, die Rahmenbedingungen einer Tätigkeit zu verbessern (von
einer Verbesserung der ‚Arbeitsbedingungen‘ ist bezeichnenderweise gar
nicht mehr die Rede!), entspricht der Logik eines autoritären
Überwachungsstaates. Nicht anders führt sich dieser Staat gegenüber dem
Prostitutionsgewerbe auf.
Es hätte der bundesrepublikanischen Gesellschaft gut zu Gesicht
gestanden, in Zusammenarbeit mit Sexworker-Organisationen die
Gleichstellung von Prostitution und anderen Berufen beherzt in Angriff
zu nehmen. Doch diese Gesellschaft und ihre politischen Repräsentanten
sind ganz offenkundig weder willens noch in der Lage, die dazu
notwendigen, auf der Hand liegenden und dem bürgerlichen
Gleichheitsgedanken entsprechenden Schritte einzuleiten und zu
gewährleisten:
Sittenwidrigkeit: Explizite und definitive Abschaffung des Verdikts der Sittenwidrigkeit von Prostitution im BGB!
Rechtliche Diskriminierung: Abschaffung aller auf Prostitution bezogenen diskriminierenden rechtlichen Sonderbestimmungen!
Behördliche Diskriminierung: Einstellung aller Formen diskriminierender behördlicher Sonderbehandlung von Prostitution!
Freiberuflichkeit: Anerkennung der Freiberuflichkeit selbständig ausgeübter Prostitutionstätigkeit im Gewerbe-, Steuer- und Baurecht! Der Zusammen-schluss freiberuflicher Sexarbeiter/innen ist keine gewerberechtlich regulierte Prostitutionsstätte!
Gewerberechtliche Anzeigepflicht: Anerkennung von Prostitutionsstätten als anzeigepflichtige Gewerbe“ nach § 14 Gewerbeordnung!
Der Weg einer konsequenten Legalisierung von Prostitution, der nach
den deprimierenden Erfahrungen mit dem in vieler Hinsicht untauglichen
Prostitutionsgesetz von 2002 hätte eingeschlagen werden müssen, ist mit
dem jetzt verabschiedeten Anti-Prostitutionsgesetz – zur Freude aller
Prostitutionsgegner – fürs Erste verbaut.
Die Feigheit steht den politischen Repräsentanten sämtlicher
etablierter Parteien auf die Stirn geschrieben. Die patriachale
bürgerliche Gesellschaft und ihre politischen Parteien erweisen sich
außerstande, die in der Prostitution praktizierte Trennung von
Sexualität und Liebe als legitimen Ausdruck sexueller Selbstbestimmung
zu respektieren.
Stattdessen belügen und betrügen sie sich und andere mit der
vermeintlichen Notwendigkeit immer weiter gehender rechtlicher
Verschärfungen gegenüber Prostitution. Demnächst werden Regelungen zur
Bestrafung von Freiern bei leichtfertiger Inanspruchnahme der Dienste so
genannter „Zwangsprostituierter“ aus der Tasche gezogen: „Ein fertiger
Gesetzentwurf liegt in der Schublade.“ (MdB Ute Granold (CDU/CSU), 243.
Sitzung Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, 6.6.2013, S. 30796) Wobei
„Zwang“ völlig abweichend von dem definiert wird, wie die Betroffenen
selbst es sehen. Denn jedes Einverständnis der Betroffenen zu Umständen
ihrer Migration oder ihrer Arbeitsaufnahme gilt grundsätzlich als
„unerheblich“.
Die Ideologie des „Menschenhandels“: Die Instrumentalisierung von „Opferschutz“ gegen Prostitution
Die Verabschiedung des „Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels
und Überwachung von Prostitutionsstätten“ nimmt die Aufforderung zur
Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU vom 5. April 2011 als Anlass und
Vorwand für eine Verschärfung der bundesdeutschen Prostitutionspolitik.
Das passt. Denn die Richtlinie selbst ist unverkennbar eine
Anti-Prostitutions- sowie eine Anti-Migrations-Richtlinie:
Mit der Ausdehnung des Begriffs „Menschenhandel“ wird eine umfassende Kriminalisierung zukünftiger Armutsmigration vorweggenommen.
„Ausbeutung“ in diesem Kontext umfasst „mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer“, sodass tendenziell der Prostitutionskunde, der die Prostitution anderer ausnutzt, ein krimineller Ausbeuter ist.
Der „Nachfrage“, die „jegliche Form von Ausbeutung begünstigt“, ist „entgegenzuwirken“. Das ist eine von schwedischen Verhältnissen inspirierte, kaum verklausulierte Aufforderung zur staatlichen Eindämmung von Prostitution.
Schließlich soll die Strafverfolgung bei Menschenhandel zukünftig nicht mehr von einer Anzeige oder der Anklage des Opfers abhängig sein und Strafverfahren auch dann geführt werden, wenn ein Opfer seine Aussage widerrufen hat. Damit wird die Linie, dass die Aussage der zu Opfern deklarierten Frauen unerheblich ist, konsequent fortgeführt.
Nur einer Öffentlichkeit, die den Inhalt von EU-Vorgaben ohnehin
nicht mehr zur Kenntnis nimmt, geschweige denn sich kritisch damit
befasst, kann diese Politik von interessierter Seite als „Opferschutz“
verkauft werden.
Seit Jahrzehnten dient die von Medien und Politikern gepflegte „Opferschutz“-Rhetorik
nicht etwa dazu, tatsächliche Opfer von Zwang und Gewalt z. B. durch
ein uneingeschränktes Bleiberecht zu schützen, sondern sie wird
instrumentalisiert, um legitime Rechte von Sexarbeiter/innen – die als
Begünstigung von „Menschenhandel“ denunziert werden – in die Schranken
zu weisen.
In einer dem tatsächlichen Ausmaß und der tatsächlichen Problematik
völlig unangemessenen Weise wird „Opferschutz“ und die Bekämpfung des so
genannten „Menschenhandels“ immer dann in den Vordergrund der
öffentlichen Debatte gerückt, wenn im Hintergrund wieder einmal die
Rechte von Sexarbeiter/innen beschnitten und das System der
Diskriminierung von Prostitution modernisiert und erweitert werden soll.
Man sollte – auch wenn es nicht ins eigene Weltbild passt –
vielleicht mal zur Kenntnis nehmen, dass „ausweislich des
Bundeslagebildes Menschenhandel 2011 des BKA … (nur) 51 der 640
polizeilich registrierten Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der
sexuellen Ausbeutung Drittstaatsangehörige (waren), die sich illegal in
Deutschland aufhielten.“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage des Abgeordneten Volker Beck und der Fraktion Bündnis 90 /Die
Grünen, 22. Febr. 2013, S. 11)
Nur für diese absolut marginale Gruppe von Menschen hätte die
Forderung nach einem uneingeschränkten Bleiberecht möglicherweise
Bedeutung. Aber deren (vorenthaltene) Rechte werden in den Vordergrund
gespielt und lösen Empörung aus, während der gleichzeitige Angriff auf
die rechtlichen Belange von 200.000 Sexarbeiter/innen in der
Prostitution interessiert in den Hintergrund gespielt und als Petitesse
behandelt wird. Wem dient das wohl?
Die ganz große überparteiliche Koalition gegen Prostitution
Wer jenseits der aktuellen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP einen
Blick auf die „Oppositions“-Parteien wirft, wird jeglicher Illusion
beraubt, hier wären Politiker mit Sinn für die Rechte von
Sexarbeiter/innen am Werk. Die in der SPD organisierten Sozialdemokraten
würden es – wenn sie nur könnten – noch schärfer treiben als die
CDU/FDP. Das beweist nicht zuletzt der SPD-Gesetzentwurf zu
Prostitutionsstätten in Bremen.
Man muss dem ansonsten stets unsäglich argumentierenden
Prostitutionsgegner MdB Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) ausnahmsweise
zustimmen, wenn er der SPD „eine Reglementierungswut ohne Ende“
attestiert. „Keinem CSU-Politiker würde man so etwas zutrauen“, so Uhl
mit Blick auf die Bremer SPD. Das sehen wir freilich anders. Aber
zutreffend ist: Die SPD ist längst „an der Spitze der Bewegung der
Reglementierung“. (243. Sitzung Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode,
6.6.2013, S. 30800)
Besonders beschämend aber ist die Rolle der Partei ‚Bündnis 90 / Die Grünen‘.
Über
Jahre hinweg hat sie – stets sehr unbestimmt – von einer
„gewerberechtlichen Regulierung“, von einer „gewerberechtlichen
Anerkennung“ der Prostitution gesprochen. Viele Fachberatungsstellen,
die Prostituierte betreuen, haben es nachgeplappert. Nun lässt Bündnis
90 / Die Grünen die Katze aus dem Sack: „Gewerberechtliche Anerkennung“
bedeutet für sie die Einstufung von Prostitutionsstätten als
„überwachungsbedürftige Gewerbe“ gemäß § 38 GewO mit all den daraus sich
ergebenden diskriminierenden Konsequenzen!
Die grüne Bundestagsfraktion hat mit Datum vom 21. Juni 2013 einen
Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 17(6)285) zum
CDU/CSU/FDP-Gesetzesantrag vorgelegt, der sich darauf beschränkt, unter
sehr restriktiv formulierten Voraussetzungen Opfern von Menschenhandel
ein Aufenthaltsrecht „unabhängig von der möglichen Beteiligung in einem
Strafverfahren“ zuzubilligen.
Kernpunkt der Angelegenheit: Die Änderung soll lediglich als „Artikel
4“ den bisherigen drei Gesetzes-Artikeln des CDU/FDP-Entwurfs
hinzugefügt werden. Mit anderen Worten: Dem gesamten
Anti-Prostitutionsgesetz der Bundesregierung wird damit seitens Bündnis
90/Die Grünen widerspruchslos zugestimmt, wenn es nur um einen weiteren
Opferschutz-Passus ergänzt wird.
Deutlicher konnte die Partei Bündnis 90 / Die Grünen nicht
zum Ausdruck bringen, dass ihr die elementaren Rechte von
Sexarbeiter/innen nicht mehr bedeuten als eine bloß taktische
Verhandlungsmasse im Deal mit der politischen Konkurrenz.
Wer – wie Bündnis 90 / Die Grünen – sein Einverständnis signalisiert,
Prostitution grundsätzlich als mit „Begleitkriminalität“ behaftete Gewerbeform zu stigmatisieren;
das Prostitutionsgewerbe mit Generalverdacht zu belegen und sie verschärfter behördlich-polizeilicher Kontrolle und Überwachung zu unterwerfen;
durch Akzeptanz der hergebrachten und diskriminierenden strafrechtlichen Sonderbestimmungen gegen Prostitution nunmehr eine gewerberechtliche Ungleichbehandlung der Betreiber/innen von Prostitutionsstätten gegenüber anderen Gewerben billigend in Kauf zu nehmen;
mit inhaltlich undefinierten Auflagen und länderspezifischen Rechtsverordnungen die Rechtsunsicherheit von Sexarbeiter/innen in der Prostitution noch mehr zu erweitern;
Praktiken der Registrierung von Sexarbeiter/innen, ihr Zwangsouting und die Offenlegung ihres beruflichen Bewegungsprofils hinzunehmen,
der hat jedes Recht verwirkt, den „Schutz von
Prostituierten“ als Legitimation für sein politisches Handeln in
Anspruch zu nehmen.
Denn es handelt sich um nichts anderes als eine gewerberechtliche
Festschreibung der Diskriminierung eines Berufszweigs, dem eine
rechtliche Gleichstellung systematisch verweigert wird. Mit grünem
Einverständnis sollen Sexarbeiter/innen in der Prostitution weiterhin
eine demütigende Existenz als rechtlos gestellte Bürger/innen zweiter
Klasse fristen.
Es gehört zum „Ende der Heuchelei“, dass die Vertreter von Bündnis 90
/ Die Grünen damit klar machen, auf welcher Seite sie stehen.
Durch die am 27. Juni 2013 von Bündnis 90 / Die Grünen in die
Bundestagdebatte eingebrachten zusätzlichen Anträge zur
„Genehmigungspflicht von Prostitutionsstätten“ sowie zur
„Freier-Bestrafung“ hat diese Partei auf Kosten der Sexarbeiter/innen
den Wettbewerb um die schärfsten Anti-Prostitutions-Regelungen
populistisch befeuert und auf den letzten Metern versucht, die
CDU/CSU/FDP-Regelungen noch rechts zu überholen.
Es ist damit zu
rechnen, dass das von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetz entweder über
den Bundesrat oder über eine zukünftige schwarz-grüne Bundesregierung in
diesem Sinne nachgebessert werden wird. Denn die Genehmigungspflicht
ist eine originäre Forderung des Bundeskriminalamts (BKA), die
Freier-Bestrafung eine originäre Forderung von CDU/CSU. Die Verlierer
wären allemal die Frauen in der Prostitution.
Ausblick
Es ist nicht schwer zu prognostizieren: Auch mit dem jetzigen
Anti-Prostitutionsgesetz werden nicht mehr Opfer von „Menschenhandel“
identifiziert. Aber Prostitutionsstätten werden in die Knie gezwungen
und geschlossen, Prostitution wird eingedämmt werden.
Nicht nur die jetzige Bundesregierung, sondern sämtliche Parteien,
die sich an der Mitwirkung und an der Debatte um das jetzt
verabschiedete Anti-Prostitutionsgesetz die Hände schmutzig gemacht
haben, werden sich die Sexarbeiter/innen über kurz oder lang zu ihren
Gegner/innen machen.
Ein starkes Argument mehr für eine selbständige, parteipolitisch
unabhängige und kämpferische Organisation von Sexarbeiter/innen
hierzulande.
Doña Carmen e.V. wird den Prozess der Organisierung der
Sexarbeiter/innen auch weiterhin unterstützen, um das beschlossene
Anti-Prostitutionsgesetz samt allen sonstigen, die Prostitution
diskriminierenden Rechtsbestimmungen zu Fall zu bringen.
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Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags
Veröffentlicht am 30. Mai 2016 von Doña Carmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 2. Juni 2016 findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des so genannten „Prostituiertenschutzgesetzes“ statt.
Als Organisation, die seit nahezu zwei Jahrzehnten mit Frauen in der
Prostitution, darunter viele Prostitutionsmigrantinnen, zu tun hat,
nehmen wir diese Gelegenheit zum Anlass, uns direkt an Sie zu wenden.
Sie haben als gewähltes Mitglied des
Bundestags die Möglichkeit, Ihr Missfallen gegen den von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu bekunden und ihm die
Zustimmung zu verweigern. Darin möchten wir Sie bestärken. Wir möchten
Sie an Ihre Verantwortung erinnern – wohl wissend, dass
Sexarbeiter/innen eine gesellschaftliche Minderheit sind, deren
Schicksal Sie persönlich nicht unbedingt interessieren muss.
Doch da der Umgang mit Minderheiten – wie Ihnen bekannt sein dürfte –
schon immer ein untrüglicher Gradmesser für das faktische Gelten von
Freiheitsrechten ist, sollte es Ihnen nicht gleichgültig sein, was das
von der Großen Koalition geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ mit den
Betroffenen macht.
Der von der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines
Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von
in der Prostitution tätigen Personen“ (Drucksache 18/8556 vom
25.05.2016) unterstellt in fragwürdiger Weise als Leitbild
eine nur in Ausnahmefällen selbstbestimmt handelnde Sexarbeiterin.
Sexarbeit gilt in ihrer Mehrheit als fremdbestimmt. Vor diesem
Hintergrund soll die Schaffung zahlloser Kontrollanlässe, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, als „Schutz“ der Betroffenen und als Gewähr für ein selbstbestimmtes Handeln erscheinen.
Die Grundannahme einer weitgehend fremdbestimmt tätigen Sexarbeiterin
ist aber durch keine sozialwissenschaftliche, empirisch fundierte
Studie gestützt. Es handelt sich daher um eine wohlfeile Unterstellung
mit dem Ziel, eine Politik zu legitimieren, die eine gesamte Berufsgruppe unter Ausnahmerecht stellt. Und davon macht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung reichlich Gebrauch.
Das in Kürze zur Abstimmung stehende „Prostituiertenschutzgesetz“
– beinhaltet eine 50-fache rechtliche Ungleichbehandlung von Prostitution im Vergleich zu anderen selbständig ausgeübten Gewerben (vgl. https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Rechtliche-Ungleichbehandlung-des-Prostitutionsgewerbes.pdf);
– basiert auf kalkuliertem Rechtsbruch zum Zwecke der Eindämmung von Prostitution. Beispielhaft sei an dieser Stelle nur darauf verwiesen, dass die geplante Meldepflicht für Sexarbeiter/innen gegen Art. 8 Abs. 4 der EU-Richtlinie 95/46/EG verstößt, die EU-Mitgliedstaaten die Verarbeitung personenbezogener Daten u.a. zum Sexualleben untersagt. Verwiesen sei des Weiteren darauf, dass die Pflicht zum persönlichen Erscheinen im Zuge der geplanten Anmeldung bzw. Verlängerung der Anmeldung zur Sexarbeit gegen Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie verstößt (elektronische Abwicklung der Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit).
– zwingt Sexarbeiter/innen knapp 40 Verpflichtungen auf, deren Einhaltung die grundrechtlich gewährte Berufsfreiheit zur Karikatur werden lässt und die Betroffenen in die Illegalität drängen wird (vgl. https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Pflichten-von-SexarbeiterInnen-und-BordellbetreiberInnen.pdf);
– etabliert mit jeder dieser Verpflichtungen entsprechende Kontroll- und Sanktionsanlässe, bestens geeignet, die Betroffenen nach Bedarf behördlichen Schikanen auszusetzen; hinzu kommen etliche Betreiber-Pflichten, da bereits jede ab zwei Sexarbeiter/innen genutzte Wohnung als betreibergeführter Gewerbebetrieb eingestuft wird;
– unterwirft Sexarbeiter/innen fortan auf Schritt und Tritt einer von Staat und Bordellbetreiber/innen ausgeübten Überwachung;
– ebnet einer auf Denunziation gegründeten Verdachtskultur den Weg, wenn Wohnungen zwecks Kontrolle vermuteter Prostitutionsausübung von Polizei- und Ordnungsbehörden jederzeit anlasslos betreten werden können.
Auf nationalem Maßstab wird damit ein polizeilich betreutes Anbieten
sexueller Dienstleistungen zur Norm. Wie zu Zeiten des deutschen
Kaiserreichs!
Ist dieser Umgang mit Sexualität mündiger erwachsener Bürger
das, was Ihnen als Mitglied des Deutschen Bundestags als Vision einer
zukünftigen Gesellschaft vorschwebt?
Der vorliegende Gesetzentwurf der Großen Koalition ebnet den Weg für eine gesundheitliche Zwangsberatung, für eine behördliche Zwangsregistrierung betroffener Frauen wie zuletzt 1939 unter den Nazis, für ein Zwangsouting der Betroffenen, für eine erniedrigende, in das Intimleben erwachsener Menschen eingreifende Zwangskondomisierung. Wann hat es je einen solch vielfältigen, staatlich geschaffenen Zwang in der Prostitution gegeben?
Seien Sie versichert: Sämtliche Organisationen der
Sexarbeiter/innen und sämtliche Organisationen, die auf Erfahrungen im
Umgang mit Sexarbeiter/innen verweisen können, lehnen den vorgelegten
Gesetzentwurf entschieden ab. Denn es steht ihm auf die Stirn
geschrieben: Es ist nichts weiter als ein Anti-Prostitutions-Gesetz. Sie
werden nicht eine einzige Sexarbeiter/in finden, die diesem repressiven
Gesetzeswerk etwas abgewinnen kann.
Glauben Sie als Bundestagsabgeordnete/r also nicht alles, was man
Ihnen über das „Prostituiertenschutzgesetz“ erzählt! Auch wenn
Parteikolleg(inn)en den „Schutz der Prostituierten“ ansprechen:
Misstrauen Sie dem! Denn es ist nichts anderes als eine Vorspiegelung
falscher Tatsachen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll
mitnichten Prostituierte vor Zwang und Gewalt, er soll vielmehr die
Gesellschaft vor Prostitution schützen. Mit ihm wird wieder Moral zur Richtschnur von Recht und Gesetz.
Wie können Sie diesen Rückfall in längst vergangen geglaubte
Zeiten mit ihren politischen Grundüberzeugungen und ihrem Gewissen
vereinbaren? Wie soll ein Gesetz, das darauf abzielt, den Lebensentwurf
bestimmter Bevölkerungskreise für allgemein verbindlich zu erklären, zu
einer pluralistisch verfassten Gesellschaft passen?
Prostitution bildet „nicht selten das Milieu für erhebliche
Straftaten (Menschenhandel, Rauschgifthandel, Waffen- und
Falschgelddelikte usw.), die mit einem hohen Organisationsgrad begangen
werden. Aus Ermittlungssicht kommt erschwerend hinzu, dass dieser
Bereich zunehmend von ausländischen Tätergruppierungen dominiert wird
(Sprach- und Kulturbarrieren). Der Staat darf vor diesem Bereich nicht
länger die Augen verschließen. Es ist menschenverachtend, wenn wir so
tun, als ob alles in Ordnung ist, weil in der Theorie alles geregelt
ist.“
Macht es Sie nicht nachdenklich, dass diese hier zitierte Passage aus dem Entwurf des Parteiprogramms der „Alternative für Deutschland“ (AfD)
allenthalben auswechselbar ist und sich in nahezu gleichlautender
Formulierung in sämtlichen entsprechenden Statements von CDU/CSU, von
SPD und GRÜNEN findet?
Hier wie dort wird verschwiegen, dass einschlägige Delikte in diesem Bereich seit Langem rückläufig
sind. Die erst vor wenigen Tagen veröffentlichte „Polizeiliche
Kriminalstatistik 2015“ bestätigt einen imposanten Rückgang hinsichtlich
aller Kennziffern bei so genannten „Rotlicht-Delikten“. Bei
„Menschenhandel“ (§ 232 StGB) dokumentiert die offizielle Statistik für
den Zeitraum 2000 – 2015 eine Halbierung sämtlicher einschlägiger
Kennziffern (Fälle, mutmaßliche Opfer, Tatverdächtige). Das Verhältnis
„Tatverdächtige im Verhältnis zu mutmaßlichen Opfern“ liegt seit
Jahrzehnten bei etwas über 1: 1, sodass hier die Rede von „organisierter
Kriminalität“ bzw. „ausländischen Tätergruppierungen“ (AfD) ein bewusst verzerrtes Bild der Realität liefert.
Noch eindeutiger sind die Verhältnisse in der EU.
Laut jüngstem EUROSTAT-Bericht vom 19. April 2016 gibt es in der EU
bezogen auf die mehr als 500 Millionen Einwohner in den beiden letzten
Jahren jeweils 7.923 mutmaßliche (noch nicht einmal gerichtlich
bestätigte) Opfer. Ein klarer Rückgang gegenüber den vorhergehenden
Jahren! Mit einer Rate zwischen 0,3 und 0,2 Verurteilungen pro 100.000 Einwohner erweist sich der so genannte „Menschenhandel“ als eine der seltensten Kriminalitätsarten – ganz im Gegensatz zur schrillen Anti-Menschenhandels-Hysterie der offiziellen EU-Politik sowie abolitionistischer Hass-Predigerinnen, die meinen, an ihrem Lebensentwurf müsse die Welt genesen.
All diesen unbestreitbaren Fakten zum Trotz plädieren die
Fraktionsspitzen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für eine
„Erlaubnisplicht für Prostitutionsgewerbe“ und für jederzeitige,
verdachtsunabhängige und anlasslose Kontrollen. Sie haben sich damit
eine fixe Idee des BKA aus dem Jahre 1993 zu Eigen gemacht! Sie haben
sich mit dem Segen der Kirchen von oberen Polizeibehörden und
Innenministerien einwickeln lassen und sich ein lupenreines Polizeigesetz in die Feder diktieren lassen. Was für ein Armutszeugnis!
Selbst Ausschüsse des Bundesrats sowie der Deutsche Juristinnenbund
(djb) halten die Luft an und attestieren u.a. dem § 11 ProstSchG
(„Anordnungen gegenüber Prostituierten“), in seiner jetzigen Form mit
der Verfassung nicht vereinbar zu sein. Gleiches dürfte auch für andere
Gesetzes-Paragrafen gelten. Denn § 11 ProstSchG steht nur
stellvertretend für den durch und durch repressiven Geist, der den
vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze auszeichnet.
Wenn es um Prostitution geht, schwärmen Politiker/innen aller
Parteien geradezu verzückt vom Ideal der Selbstbestimmung. Wohlan! Wenn
Ihnen dieser Grundsatz als Bundestagsabgeordnete/r wirklich am Herzen
liegt, zögern Sie keinen Augenblick und gehen Sie mit gutem Beispiel
voran! Es heißt, Sie hätten sich gemeinhin dem Fraktionszwang zu beugen und müssten Ihre persönlichen Überzeugungen dem unterordnen. Haben
Sie jetzt den Mut und verweigern Sie sich einer Fremdbestimmung durch
die in jeder Hinsicht unangemessenen Festlegungen Ihrer Fraktionsspitze!
Zeigen Sie, dass Sie es mit der Selbstbestimmung wirklich ernst meinen!
Auch wenn Sie Ihre persönliche Wertschätzung, ihr politisches
Wohlergehen und ihre materiellen Versorgungsansprüche als
Bundestagsabgeordnete/r in hohem Maße der Unterordnung unter den
Fraktionszwang Ihrer Partei verdanken: Widerstehen Sie an diesem Punkt
der Versuchung einer Fremdbestimmung! Entscheiden Sie autonom! Leben Sie
vor, was man Sexarbeiter/innen predigt! Stimmen Sie mit ‚Nein‘, wenn es darum geht, hierzulande 200.000 Frauen einem repressiven Kontroll-Gesetz zu unterwerfen!
Gerade migrantischen Sexarbeiter/innen wird gerne nachgesagt, sie
seien leichtgläubig, fallen auf allerlei Täuschungen herein und folgen
unbesehen den Verlockungen des leicht verdienten Geldes. Dem müsse man
entgegentreten.
Gehen Sie als Bundestagsabgeordnete/r auch hier mit gutem Beispiel voran!
Vertrauen
Sie nicht leichtgläubig der allzu durchsichtigen medialen Inszenierung
von Deutschland als dem „Bordell Europas“. Misstrauen Sie den
Horror-Szenarien einer massenhaften Flutung des Prostitutionsgewerbes
durch fremdgesteuerte Armutsmigratinnen! Billigen Sie auch ausländischen
Frauen die Befähigung zu rationalen Entscheidungen zu! Fallen Sie nicht
herein auf die Legende, Frauen in der Prostitution seien nichts als
„hilflose Opfer“, außerstande im Falle von Zwängen sich selbst zu
helfen.
Stimmen Sie also mit ‚Nein‘, wenn man Ihnen unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen die Zustimmung zu einem Gesetz
abnötigt, das unter dem Strich einer gesellschaftlichen Ächtung von
Prostitution gleichkommt!
Oder können Sie es als
Bundestagsabgeordnete/r mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass
Sexarbeiter/innen hierzulande zu Tausenden per Gesetz in die Illegalität
gezwungen und damit de facto für vogelfrei erklärt werden?
Und bedenken Sie bitte: Die Ächtung der Prostitution ist
erfahrungsgemäß nur der Einstieg in einen erneuten repressiven Umgang
mit Sexualität auch jenseits von Prostitution. Finden Sie das
wünschenswert? Ist das Ihr Ideal einer zukünftigen, freien Gesellschaft?
Doña Carmen e.V. hat anlässlich des Inkrafttretens des rot-grünen
Prostitutions-gesetzes im Jahre 2002 erklärt, es handele sich dabei um
ein „Schaufenstergesetz“, das die realen Probleme des
Prostitutionsgewerbes nicht löse. Wir haben mit unserer damaligen
Einschätzung Recht behalten. Aber hören wollte das selbstverständlich
niemand. Heute, vierzehn Jahre später, fällt unsere Bewertung des
vorliegenden Entwurfs für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ nicht minder
desaströs aus. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: Das jetzt
vorliegende Polizeigesetz zu Prostitution werden sich die Betroffenen
nicht bieten lassen! Bitte bedenken Sie das!
Wir appellieren an Sie als Bundestagsabgeordnete/r, die nicht
nur von unserer Seite, sondern auch von vielen anderen
gesellschaftlichen Organisationen vorgetragene Kritik ernst zu nehmen.
Deshalb:
– Geben Sie den Sexarbeiter/innen Rechte, statt Behörden und Polizei immer mehr Kontrollrechte!
– Treten Sie gemeinsam mit den Betroffenen für die rechtliche Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Gewerben ein!
– Tragen Sie mit dazu bei, dass diskriminierendes Ausnahmerecht und das nach wie vor bestehende Sonderstrafrecht gegen Prostitution endlich der Vergangenheit angehört!
Kurzum: Verweigern Sie dem so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“ in Gänze Ihre Zustimmung!
Mit freundlichen Grüßen
Juanita Henning
Sprecherin Doña Carmen e.V.
Quelle: https://www.donacarmen.de/offener-brief-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestags/
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Prostituiertenschutzgesetz trägt Handschrift der Polizei
Veröffentlicht am 17. März 2018 von Doña Carmen e.V.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
unsere Organisation – der Verein Doña Carmen e.V. – tritt ein für die
sozialen und politischen Rechte von Frauen in der Prostitution.
Es dürfte kaum einen anderen Wirtschaftszweig in diesem Land geben,
der in so hohem Maße polizeilich überwacht wird, wie das
Prostitutionsgewerbe. Ich sage das, weil wir seit dem Jahr 2000 die
polizeiliche Überwachung dieses Gewerbes in Form von Razzien
dokumentieren. Das Ergebnis:
In den vergangenen 18 Jahren wurden im Zuge von 351 Großrazzien in
1.058 Gemeinden mehr als 9.500 Bordelle und Wohnungen durchsucht. 77.000
eingesetzte Ermittler kontrollierten vor Ort etwa 55.000 Personen, in
der Regel Sexarbeiter/innen. Das ist schon stattlich.
Man sollte wissen, dass bei jeder 9. Razzia Spezialkräfte der Polizei
zum Einsatz kommen: BGS bzw. Bundespolizei, Mobile Einsatzkommandos
(MEK), Sondereinsatzkommandos (SEK) sowie in Einzelfällen sogar die
Spezialtruppe GSG 9. Das zeigt, dass Rotlicht-Razzien immer auch
Übungseinsätze für paramilitärische Verbände sind.
Die Razzien im Prostitutionsgewerbe sind nur die berühmte „Spitze des
Eisbergs“. Ständige ‚reguläre’ Routinekontrollen der Polizei sind dabei
noch gar nicht berücksichtigt. Durch sie werden nach unseren
Berechnungen pro Jahr rund 40.000 Frauen kontrolliert.
Enthüllungen von Wikileaks haben ergeben, dass die amerikanische
Regierung sich vom Frankfurter Polizeipräsidenten detailliert über
Umfang und Ausmaß der Prostitutionsüberwachung informieren lässt. Das
ging aus einem 2011 von Wikileaks veröffentlichten Kabelbericht hervor.
Doña Carmen nahm das zum Anlass, den damaligen Polizeipräsidenten,
Dr. Achim Thiel, um Auskunft zu bitten, was es mit diesen Praktiken der
Vernetzung deutscher und amerikanischer Polizeibehörden hinsichtlich der
Prostitutionsüberwachung auf sich habe.
Herr Thiel schrieb seinerzeit an Doña Carmen:
„Nach meiner Erinnerung trifft es zu, dass ich wohl zur besagten Zeit
ein Gespräch mit Angehörigen von US-Polizeibehörden geführt habe, in
dem es um die Erfahrungen der deutschen und der US-amerikanischen
Polizei bei der Bekämpfung der Rotlichtkriminalität ging. Dabei handelte
es sich um einen üblichen Erfahrungsaustausch zur Pflege der
internationalen polizeilichen Zusammenarbeit.“
(Schreiben von Dr. Thiel an Doña Carmen, 22.11.2011)
Wir halten sowohl die überdimensionierte, repressive
Polizeiüberwachung der Prostitution als auch den „üblichen
Erfahrungsaustausch“ mit der US-amerikanischen Polizei für eine einzige
Zumutung. Aber all das ist Normalität.
Es scheint den Herrschenden überhaupt nicht zu passen, wenn man ihr
Handeln dokumentiert. Das mussten wir im letzten Jahr erfahren. Die
bloße Tatsache, dass wir auf der Website von Doña Carmen eine für jeden
einsehbare Statistik der Bordellrazzien führen, war zum Beispiel dem
Frankfurter Finanzamt ein Dorn im Auge und ein willkommener Vorwand für
den Versuch, uns die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
So schrieb die Finanzbehörde im August 2017 an das Hessische Finanzgericht (ich zitiere):
„Der seit dem Jahr 2000 geführte Razzienspiegel und die regelmäßigen
Proteste gegen Razzien durch die Polizei … lassen nicht erkennen, dass
(Doña Carmen e.V.) ein Verständnis für die Aufgaben der
Sicherheitsbehörden hat …“
(Zitat ende)
Eine kritische Haltung gegenüber der Polizei gilt dem Finanzamt
offenbar schon als hinreichender Grund, um einem Verein die
Gemeinnützigkeit zu entziehen! Das ist bemerkenswert!
Wir haben uns von den Attacken dieser Behörde nicht beeindrucken
lassen und dokumentieren auch weiterhin die polizeiliche Überwachung von
Sexarbeiter/innen. Wir wenden uns aber nicht nur gegen repressive
Kontrollaktivitäten der Polizei vor Ort, sondern auch gegen den
strukturellen Einfluss der Polizei auf politische Entscheidungen.
Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, regelt seit Juli 2017
hierzulande ein so genanntes „Prostituiertenschutzgesetz“ den Umgang mit
Sexarbeit in der Prostitution.
Zentrale Punkte des Gesetzes sind (1) eine medizinische
Zwangsberatung, (2) die Zwangsregistrierung der Frauen, (3) ein damit
verbundenes Zwangsouting der Betroffenen, (4) die Einführung eines
Hurenpasses, den Sexarbeiter/innen ständig mit sich führen müssen, sowie
(5) weitgehende Betretungsrechte der Ordnungsbehörden in
Prostitutionsstätten.
Für das Betreten von Prostitutionsstätten braucht man zukünftig
keinen Durchsuchungsbeschluss mehr. Da kann die Polizei jederzeit
hereinspazieren.
Dazu muss man wissen: Eine Prostitutionsstätte liegt bereits dann
vor, wenn nur zwei Frauen in einer Wohnung der Prostitution nachgehen.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG ist
damit nicht nur für Sexarbeiter/innen außer Kraft gesetzt. Denn das
Betretungsrecht gilt auch dann, wenn nur der Verdacht besteht, dass eine
Frau in ihrer Wohnung möglicherweise der Prostitution nachgeht.
Das Kernelement des Prostituiertenschutzgesetzes, die
„Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“, ermöglicht zudem eine
umfassende Kontrolle der dort tätigen Frauen. Überwachungsbehörden
können bei Bedarf ein nahezu lückenloses Bewegungsprofil von Frauen in
der Prostitution erstellen.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das neue Prostituiertenschutzgesetz ist ein lupenreines Polizeigesetz!
So hat man einzelne Elemente des Gesetzes direkt von der Polizei
ausarbeiten lassen. Die Rolle von Politiker/innen erschöpfte sich darin,
als ausführendes Organ der Polizei diesem Gesetz ein parlamentarisches
Mäntelchen umzuhängen. Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das
sind Verhältnisse, die jedem Polizeistaat zur Ehre gereichen!
Wir haben nicht das geringste Problem, unseren Vorwurf detailliert zu belegen und können dabei Ross und Reiter nennen:
(1) Die „Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“ ist ein Konzept
des BKA aus dem Jahre 1993. Ulrich Sieber, seinerzeit Professor für
Strafrecht an der Uni Würzburg, entwickelte es in der vom BKA
finanzierten Auftragsstudie „Logistik der Organisierten Kriminalität“.
Erklärtes Ziel war die Einführung neuer Eingriffsbefugnisse des Staates
wie etwa die Abkoppelung polizeilicher Ermittlungen vom Erfordernis
eines konkreten Tatverdachts.
(2) Die Meldepflicht für Sexarbeiter/innen war eine Idee der
Polizeidirektion Hannover, die 1999 eine komplette Gesetzesinitiative
zur Prostitutionsreglementierung vorlegte. Kriminaloberrat Schnelker
trug sie 2001 bei einer Anhörung im Bundesfamilienministerium vor.
(3) Die Gesundheitsberatung und die Sonderbehandlung von Frauen unter
21 Jahren sind leicht abgewandelte Vorschläge des Augsburger
Kriminalbeamten Helmut Sporer aus dem Jahre 2006.
(4) Die im Prostituiertenschutzgesetz verankerten weitgehenden
Betretungsrechte der Polizei im Bereich Wohnungsprostitution gehen
zurück auf Vorschläge, für die sich Detlef Ubben vom LKA Hamburg stark
gemacht hat. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete 2011 mit Verweis auf
Herrn Ubben auf eine diesbezügliche Gesetzesinitiative, die maßgeblich
in Hamburg entwickelt wurde.
All das verdeutlicht: Das Prostituiertenschutzgesetz trägt von A bis Z die Handschrift der Polizei!
So wundert es natürlich nicht, dass damit elementare Grundrechte für
Sexarbeiter/innen außer Kraft gesetzt werden: das Grundrecht auf
Berufsfreiheit, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das
Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie der Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung.
Dagegen hat Doña Carmen eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg
gebracht, die noch in diesem Jahr vom Bundesverfassungsgericht
verhandelt wird.
Eins ist klar: Gegen Polizeigewalt, gegen Entrechtung und
Diskriminierung sollte man sich wehren – juristisch, politisch und mit
Aktionen wie dieser heute!
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Quelle: https://www.donacarmen.de/prostituiertenschutzgesetz-traegt-handschrift-der-polizei/#more-1992
Das Verbot von Prostitution – Zwischen Freiheit und Zwang (Teil 3)
Die Revolution frisst ihre Kinder
Veröffentlicht am 04. November 2013 von Wiegand Grafe bei Feministisches Institut Hamburg
Was für ein machtvoller Gegenschlag. Neunzig Prominente und
eine Vielzahl von meist akademisch gebildeten ErstunterzeichnerInnen
unterstützen einen restaurativen Appell der Zeitschrift „Emma“ gegen den
Versuch von Sexarbeiterinnen an den Erfolgen der sexuellen Revolution
teilzuhaben. Der Wortlaut und die Liste der UnterstützerInnen ist unter http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2013/novemberdezember-2013/appell-gegen-prostitution/ zu finden.
Der Aufruf richtet sich gegen das 2002 in Kraft getretene
Prostitutionsgesetz, dass die rechtliche Stellung von sexuellen
Dienstleistungen regelt, um die Situation der SexarbeiterInnen zu
verbessern. Damit wurde offensichtlich das Maß an Freiheit
überschritten, das einer Minderheit zugestanden werden kann, die sich
notorisch anders verhält als es die emanzipativen VorkämpferInnen für
richtig halten. Dem muss mit Macht entgegengetreten werden. Die
Gewissheit mit diesem Appell auf der moralisch richtigen Seite zu
stehen, hat offensichtlich dazu geführt, dass die Autorinnen nicht
einmal ansatzweise versucht haben, mit ihrer Argumentation der komplexen
Realität gerecht zu werden. Der Aufruf ist ein Muster der Demagogie, in
dem allgemein bekannte Begriffe, gesellschaftskompatible Meinungen,
notwendige Forderungen und unhaltbaren Positionen so geschickt zu einem
moralischen Postulat verwoben werden, dass offensichtlich selbst
gestandene WissenschaftlerInnen den Überblick verloren haben und sich
nicht mehr fragen, was eigentlich Sklaverei und Menschenhandel mit der
juristischen Akzeptanz von Sexarbeit zu tun haben. Wenn dann noch die
BefürworterInnen der aktuellen Gesetzgebung als LobbyistInnen der
Frauenhändler und sogenannte „freiwillige“ Prostituierte diffamiert
werden und der Drogen- und Waffenhandel zum Vergleich herangezogen wird,
ist die sittliche Empörung so groß, dass man eigentlich nur noch
unterschreiben kann. Dabei haben die AktivistInnen offensichtlich
vergessen, dass die hohen Profitraten in den erwähnten Geschäftsfeldern
nur in der Illegalität erzielt werden und wir bald vom Gedanken der
Arbeitsteilung Abschied nehmen müssten, wenn wir jeden Beruf
kriminalisieren wollten, in dessen Umfeld Ausbeutung, Menschenverachtung
und Verbrechen anzutreffen sind.
Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der UnterzeichnerInnen
keine Erfahrung mit Sexarbeit haben (weder als DienstleisterIn noch als
KundIn) und sie ihr Wissen zu diesem Thema nur aus den aktuellen
medialen Erzählungen über Prostitution beziehen, die mit der Realität
mutmaßlich so viel zu tun haben, wie Arztromane mit der Tätigkeit im
Gesundheitswesen oder eine Tatort-Folge mit Polizeiarbeit.
Trotzdem fühlen sie sich berufen mit ihrem Votum massive in das Leben
anderer Menschen einzugreifen, ohne die Folgen abschätzen zu können.
Wenn sich ein Mensch aus Not entschließt eine sexuelle Dienstleistung
anzubieten, dann sollte jede Form von rechtsstaatlichem Schutz begrüßt
und nicht bekämpft werden. War es eine freiwillige Entscheidung, ist
diese zu akzeptieren und nicht durch Rechtsunsicherheit zu hinterfragen.
Wird ein Gesetz von Verbrechern missbraucht, dann ist der Missbrauch
und nicht das Gesetz zu bekämpfen. Wem schon diese einfachen
Zusammenhänge zu unübersichtlich geworden sind, der sollte sich nicht
mehr in gesellschaftliche Entscheidungen einmischen, unabhängig davon
wie groß sein „Promifaktor“, seine wissenschaftliche Reputation oder wie
bedeutend sein politisches Amt ist. Da hilft es auch nichts, sich auf
revolutionäre Errungenschaften zu berufen, selbst wenn diese ohne Frage
begründet sind.
1971 bekennen sich mutige Frauen im „stern“, dass sie abgetrieben
haben. Sie legen damit das Fundament für eine Initiative, die unter dem
Slogan „Mein Bauch gehört mir“ die Selbstbestimmung über ihre Körper
zurück fordert und beginnen eine langen Kampf für die Legalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen. Die Aktivistinnen stellen sich einer empörten
Mehrheit entgegen, die den Abbruch für ein Verbrechen hält, ihn als
„Abtreibung“ bezeichnet und von Mord am ungeborenen Leben spricht. Die
mutigen Frauen und ihre UnterstützerInnen wissen, dass sie mit ihrer
Forderung das Rechtsgut der Selbstbestimmung der Frau über die religiös
geprägte Unversehrtheit des beginnenden Lebens stellen. Eines ihrer
wichtigsten Nebenargumente für eine Legalisierung war es, dass ein
Schwangerschaftsabbruch, der illegal durchgeführt wird, die Gefahr für
das Leben und die Gesundheit der Frau erheblich vergrößert, aber dass
die Not, in der sich Frauen für diesen Schritt entscheiden, durch kein
Verbot kompensiert werden kann. Sie haben, gestützt auf
wissenschaftliche Erkenntnisse und in bester Tradition der Aufklärung,
die Diskussion aus der religiösen Umklammerung befreit und erreicht,
dass die Mehrheit der Gesellschaft eine erfolgreiche Befruchtung nicht
mehr als beginnendes Leben überhöht.
2013 fühlt sich die vormalige Avantgarde der sexuellen Revolution
berufen, den mutigen Frauen, die seit langer Zeit eine Legalisierung der
Sexarbeit fordern, entgegenzutreten und für sich den Anspruch zu
erheben, über den Körper von SexarbeiterInnen zu bestimmen. Hier ließe
sich die Parole „Dein Körper gehört uns“ medienwirksam einsetzen. Die
jetzt als Kader der Emanzipation agierenden AktivistInnen machen sich
zum Sprachrohr einer moralisierenden Mehrheit, die Sexarbeit für
widernatürlich hält, sie als „Prostitution“ bezeichnet und sich
gekauften Sex nur als Akt von Zwang und Gewalt vorstellen kann. Zusammen
mit den Unterzeichnerinnen fordern sie die erneute Kriminalisierung von
sexueller Dienstleistung, um ihre Vorstellung von Moral und
Geschlechtergleichheit Geltung zu verschaffen. Sie wollen mit ihrem
Vorstoß das Verbrechen des Menschenhandels eindämmen und nehmen dabei
billigend in Kauf, dass die Entrechtung und die Gefahr für die
DienstleisterInnen erheblich zunehmen, wenn Sexarbeit nur noch in der
Illegalität praktiziert werden kann. Getragen von ihrer quasi-religiösen
Gewissheit versuchen sie die Mehrheit der Gesellschaft zu beeinflussen,
um eine zukunftsweisende Gesetzgebung abzuschaffen, Sexarbeit wie
früher zu verdammen und das sexuelle Proletariat in die Schranken zu
weisen.
Die RevolutionärInnen sind nach ihrem Marsch durch die
Institutionen nunmehr in der Mitte der Gesellschaft angekommen, haben es
sich bequem gemacht und richten von dort über die Akzeptanz anderer
Lebensentwürfe. Aus dieser Position heraus ist es unvorstellbar, dass
sich jemand für einen Job in der sexuellen Dienstleistung entscheidet,
denn wer sich prostituieren will, kann doch JournalistIn,
WissenschaftlerIn, SchauspielerIn oder PolitikerIn werden.
Quelle: http://www.feministisches-institut.de/wp-content/uploads/2013/11/DieRevolutionfrisst.pdf
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Sex, Geld und Nähe, oder: Was haben Feministinnen eigentlich gegen die Prostitution?
Veröffentlicht am 06. November 2013 von Lucas Schoppe auf Cuncti.net, vorher auf mau tau
Er möge „dieses Thema, das nicht zu den
zentralsten Anliegen der Männerrechtsbewegung gehört, nicht
überstrapazieren, und auch wohlverdientes Alice-Schwarzer-Bashing ist
auf Dauer nur begrenzt unterhaltsam.“
Das schreibt Arne Hoffmann auf Genderama zur Kritik an Schwarzers Appell, die Prostitution „abzuschaffen“.
Das ist offensichtlich – die Forderung eines freien Zugangs zu
Prostituierten als zentrales Anliegen einer politischen Bewegung zu
verankern, würde das Urteil eines
amerikanischen Journalisten bestätigen, die Männerrechtsbewegung habe
bei weitem die schlechtesten politischen Instinkte aller
Bürgerrechtsgruppen, denen er je begegnet sei („the single worst political instincts of any civil rights groups I have ever encountered“).
Dennoch berührt der Appell von Schwarzer und ihren Unterzeichnern
(Senta Berger, Margot Käßmann, Wolfgang Niedecken und viele andere)
Themen, die sehr wohl zentral für die Männerbewegung sind: die Frage
nach der Bedeutung von Sexualität, die allgemeine Unterstellung an
Männer, gewalttätig zu sein – und die Tatsache, dass Männer für Frauen
bezahlen. Dabei lassen sich die kritischen Aspekte des Appells recht
schnell erledigen.
Rot-grüne Frauenhändler und der Zwang der Freiwilligkeit
In einem Artikel zum Thema bringt Schwarzer das Kunststück fertig, einerseits „mindestens“
jeden zweiten Mann, aber eigentlich schlicht so viele Männer wie nur
möglich als Freier von Prostituierten hinzustellen und andererseits
darauf zu bestehen, dass „eine Welt ohne Prostitution“ denkbar sei.
Das ist offenkundig utopisch – es geht nicht um die Abschaffung,
sondern um das Verbot der Prostitution. Natürlich ist davon auszugehen,
dass dadurch die Prostitution nicht verschwindet, sondern schlicht aus
der Sichtbarkeit verdrängt wird. In Schweden, wo die Prostitution
verboten ist und die Freier – nicht aber die Prostituierten – hart
bestraft werden können, deuten einige Ergebnisse darauf hin, dass dies
die Situation für Prostituierte eher erschwert als verbessert.
„Hinweise darauf, dass sich das Sicherheitsgefühl von Frauen in der Prostitution verschlechtert hat, sowie auf die Verschlechterung der Situation von Migrantinnen werden in Schweden zugunsten eines höheren gesellschaftlichen Ziels ausgeblendet“,
schreibt dazu das deutsche Familien- und Frauenministerium.
„Auch die Abschaffung der Sklaverei galt vor gar nicht so langer Zeit noch als Utopie.“
In diesem Zitat aus dem Appell geraten Schwarzer und ihren
Unterzeichnern offenbar moralische Verurteilung und sachliche Bewertung
durcheinander: Dass für sie – im Unterschied zu Prostituierten selbst
– Prostitution moralisch mit der Sklaverei gleichzusetzen ist,
bedeutet schließlich noch nicht, dass sie tatsächlich ebenso abgeschafft
werden kann.
„Die Reform des Prostitutionsgesetzes 2002, die angeblich den geschätzt 700.000 Frauen (Mittelwert) in der Prostitution nutzen sollte, trägt die Handschrift der Frauenhändler und ihrer LobbyistInnen.“
Bei Sätzen wie diesen sind Zweifel angebracht, ob Schwarzers
Unterzeichner den Text vor ihrer Unterschrift eigentlich zumindest
oberflächlich gelesen hatten. Immerhin unterstellen sie hier ohne alle
Belege der verantwortlichen rot-grünen Regierung, dass internationale
Frauenhändler sie gekauft und sich damit die Möglichkeit verschafft
hätten, Gesetze nach ihrem Gutdünken zu formulieren und durch das
Parlament zu bringen.
„Das System Prostitution degradiert Frauen zum käuflichen Geschlecht
(…).“ Das kann so nur jemand behaupten, der sexuellen Verkehr zwischen
Frauen und Männern, ganz gleich welcher Art, als Inbesitznahme der Frau
durch den Mann versteht. Ganz im Einklang damit wird eine „Deregulierung von Frauenhandel und Prostitution“
gefordert – als ob Frauenhandel, der weiterhin natürlich verboten ist,
durch die rot-grüne Regierung „dereguliert“ worden sei. Die pauschale
Bewertung der Prostitution als Kauf der Frau durch den Mann erlaubt es
nicht, Unterschiede zwischen freiwilliger Prostitution und
Zwangsprostitution wahrzunehmen.
Ob so tatsächlich die Zwangsprostitution verhindert werden kann, ist fragwürdig.
„Meines Erachtens bekämpft man Zwangsprostitution am Besten, indem man Prostitution legalisiert, weil dies den Schwarzmarkt eindämmen, Licht in das Dunkel verbrecherischer mafiöser Strukturen werfen und diesen die Geschäftsgrundlage entziehen würde“,
schreibt Adrian im Blog Gay West.
Auch wenn eingeräumt wird, dass die Legalisierung der Prostitution
polizeiliche Razzien in Bordellen erschwert hat und so auch die illegale
Zwangsprostitution begünstigen könnte, lässt sich dieses Problem
klären, ohne die Prostitution insgesamt wieder zu verbieten (dazu z.B.
die Frankfurter Rundschau in einem Text zu den Koalitionsverhandlungen).
So schießt die Forderung nach einer „Abschaffung“ der Prostitution in
ihren Metaphern und Vergleichen – Schwarzer setzt in einem anderen Text
gar Prostituierte mit sexuell missbrauchten Kindern gleich – und auch
in ihren Forderungen deutlich über das sachlich Begründbare hinaus. Der
Bezug auf die Zwangsprostitution ist offenbar nötig, weil sonst die
Forderung nach einem Verbot der Prostitution kaum begründbar wäre –
gleichwohl geht es um die Prostitution insgesamt, nicht um den ohnehin
schon illegalen Zwang.
Was genau aber haben Schwarzer und ihre Unterzeichner eigentlich gegen die Prostitution?
Geld gegen Nähe, oder: Warum man mit der patriarchalen Dividende nicht gut für Sex bezahlen kann
Die Frage wird umso interessanter, als einige Aspekte der Prostitution einer misandrischen Feministin doch eigentlich gut gefallen müssten. Der Mann zahlt hier für die Nähe einer Frau – „Nähe“ nicht verstanden in einem emphatisch-sentimentalen Sinn als Begegnung der Seelen, aber doch als körperliche Nähe. Aus einer männerpolitischen Perspektive ist dieser Aspekt der Prostitution eher abschreckend (und für mich persönlich war das übrigens ein Grund, weshalb ich niemals zu Prostituierten gegangen bin).
Es gibt schließlich keinen vernünftigen Grund, weshalb die
Körperlichkeit, die Nähe, die Aufmerksamkeit eines Mannes weniger wert
sein sollten als die Körperlichkeit, die Nähe oder die Aufmerksamkeit
einer Frau. Wenn ich die Nähe zu einer Frau wünsche und erleben kann,
dann ist meine Nähe zu ihr eine völlig ausreichende Gegenleistung – ich
sehe keinen Grund, weshalb ihr oder mir darüber hinaus noch weitere
Kompensationsansprüche entstehen sollten. Dass Männer für die Nähe von
Frauen zu bezahlen haben, ist ein Aspekt der Prostitution, der sie für
Männer entwürdigend machen kann – es ist, als ob eine Frau dafür
entschädigt werden müsste, dass sie die körperliche Nähe eines Mannes
erträgt.
Hier allerdings passt sich die Prostitution offenkundig gut in
traditionelle Formen der Beziehungsanbahnung ein. Dass der Mann zunächst
einmal zu bezahlen, also beispielsweise bei einem Rendezvous die Frau
einzuladen habe, ist eine tradierte Selbstverständlichkeit, der auch
heute noch viel Frauen und Männer nachhängen. Erklärbar ist das leicht
mit Rückgriff auf evolutionspsychologische Erwägungen: Der Mann müsse
demnach, um für eine Frau als Partner in Frage zu kommen, zunächst
einmal seine Bereitschaft und Fähigkeit belegen, für die Frau – und
mögliche Nachkommen – zu sorgen und seine verfügbaren Mittel nicht
allein für sich selbst zu investieren.
Heute jedoch, da ja so klare Zuordnungen des Geschlechterverhaltens
längst an Funktionalität verloren haben, bekommt die Erwartung an den
Mann, für beide zu zahlen, einen anderen Charakter – zumindest wenn sie
über die rein spielerische Inszenierung traditioneller Rollen
hinausgeht. Diese Erwartung suggeriert nun, dass Nähe und Aufmerksamkeit
des Mannes als Gegenstück zur Nähe und Aufmerksamkeit der Frau nicht
ausreichen können, sondern dass der Frau eine weitere Kompensation
zustünde.
Warum aber sind Strukturen, in denen der Mann implizit einen
geringeren Wert als die Frau hat und dies durch finanziellen Einsatz
ausgleichen muss, für misandrische Feministinnen nicht attraktiv?
Das lässt sich gut an einem Text erklären, der zufällig fast zeitgleich mit Schwarzers Appell erschien und der hier schon Thema war.
Wenn Antje Schrupp erklärt, wodurch sie ein unfreundlicher Mensch
wurde, und zur Begründung von einem Erlebnis als Vierzehnjähige
berichtet, dann greift sie damit eigentlich auf ein sehr traditionelles
literarisches Muster zurück: auf das der Initiationsgeschichte.
Sie erlebt aber gleichsam eine pervertierte Initiation, nicht einen
Eintritt in die Welt, sondern einen in das „Patriarchat“. Anders als bei
klassischen Schriftstellerinnen wie etwa Jane Austen, die wieder und
wieder „a young lady’s entrance into the world“
gestalteten, sind bei Schrupp die Konsequenzen dieses Eintritts
negativ, nicht positiv. Sie gewinnt nicht dazu, indem sie sich der Welt
und die Welt sich ihr öffnet, sondern sie verliert etwas – als Frau und
junges Mädchen sei sie eigentlich schon vollständig, ruhend in sich
gewesen, die patriarchale Gewalt habe sie aber gleichsam aus ihrem
Schwerpunkt gerissen.
Diese Phantasie einer umfassenden männlichen Herrschaft, die übrigens
deutlich narzisstische Züge trägt, prägt auch Schwarzers Appell. Es ist
für sie und ihre Unterschreiber uninteressant, mit Prostituierten
selbst zu sprechen, so wie auch die Unterschiede der Lebensbedingungen
von Zwangsprostituierten oder Luxus-Callgirls, von Frauen auf dem
Drogenstrich oder in der Gelegenheitsprostitution sie nichts anzugehen
scheinen. Männliche Prostituierte oder weibliche Kundinnen haben im Bild
erst recht nichts zu suchen und werden bestenfalls am Rande einmal
pflichtschuldig erwähnt. Die Prostitution ist hier schlicht ein Anlass,
um noch einmal das alte Lied von der Männerherrschaft anzustimmen.
Eben diese Fiktion einer umfassenden patriarchalen Gewalt aber
begründet weibliche Kompensationsansprüche an Männer neu, die eigentlich
schon längst zu Gunsten einer gleichberechtigten Geschlechterbeziehung
hätten aufgegeben werden müssen. Da Frauen in einer feministisch
inspirierten Geschlechterpolitik rundweg als Geschädigte einer diffus
bleibenden, aber offenbar unerschütterlichen männlichen Dominanz
dargestellt werden, ist auch der Ausgleich, der ihnen demnach zustehe,
prinzipiell unendlich groß. Es ist schlicht kein Punkt erkennbar, an dem
„das Patriarchat“ und seine Nutznießer (prinzipiell alle Männer) für
die Sünde ihrer Dominanz genug bezahlt hätten.
Eben deshalb aber erleben Feministinnen wie Schwarzer die
Prostitution wohl als Provokation. Auch hier müssen Männer Frauen dafür
finanziell kompensieren, dass sie sich ihnen überhaupt nähern – hier
aber ist die Kompensation, so groß sie auch sein mag, prinzipiell
begrenzt und Ergebnis von Aushandlungsprozessen, an denen beide Seiten
freiwillig beteiligt sind.
Daher ist denn auch für Schwarzer und andere der Gedanke so
unerträglich, dass es Frauen gibt, die sich freiwillig prostituieren –
sie sind dann nämlich keine hilflosen Opfer männlicher Dominanz, und
wenn der Mann den vereinbarten Preis bezahlt hat, dann hat er auch genug
geleistet und ist ihr darüber hinaus nichts weiter schuldig. Eben das
akzeptieren die Unterstützer eines Prostitutionsverbots nicht – auch und
gerade dann, wenn der Mann bezahlt hat, hat er nicht etwa seine
Schuldigkeit getan, sondern muss nach ihren Vorstellungen darüber hinaus
dafür bestraft werden, dass er sich als Nutznießer der patriarchalen
Dividende eine Frau verfügbar gemacht habe.
Wer genau ist hier eigentlich pervers?
Gleichwohl ist die Prostitution kein ganz normaler Beruf. Würde eine
Schülerin im Unterricht erzählen, dass ihr Berufswunsch „Prostituierte“
sei, dann würden Lehrer vermutlich eher irritiert reagieren, als ihr
etwa zuzuraten, dass sie dort gewiss viele interessante Leute kennen
lernen würde o.ä. Allerdings habe ich als Lehrer auch noch nie einen
Jungen erlebt, dessen Berufswunsch die Arbeit bei der Müllabfuhr oder im
Straßenbau gewesen wäre. Es ist selbstverständlich, dass junge Männer
diese und andere, möglicherweise stark gesundheitsgefährdende Berufe
nicht aus Neigung, sondern aus finanzieller Notwendigkeit ergreifen.
Warum ist das so viel weniger skandalös als die weibliche Prostitution?
„Mit dem Verbot der Prostitution würde man zur absurden Situation gelangen, dass Sex legal ist, Geld verdienen legal ist, aber die Verbindung zwischen beidem nicht“,
schreibt Adrian in seinem Text. Ganz normale alltägliche
Aushandlungsprozesse werden offenbar illegitim, sobald Sexualität im
Spiel ist, und alltägliche Sexualität wird illegitim, sobald sie in
Aushandlungsprozesse eingebunden wird. Das ist nur mit einem sehr
unplausiblen Bild von Sexualität erklärbar.
Einerseits wird Sexualität hier offenbar weiterhin und gegen alle
Sexualaufklärung der vergangenen Jahrzehnte als etwas Sündhaftes und
Schmutziges erlebt – als etwas, das auch normale geschäftliche
Beziehungen beschmutzt, die in anderen Kontexten unzweifelhaft legal
wären.
Andererseits kann Sexualität aus ihrer Sündhaftigkeit offenbar erlöst
werden – wenn sie als etwas Reines, Unverdorbenes daherkommt, als
völlig freie Begegnung der Seelen. Diese Erlösung aber wird ihr
natürlich versagt, wenn sie in alltägliche Aushandlungsprozesse
eingebunden und bezahlt wird.
Auf diese Weise ist der Appell von einem krassen Schwarz-Weiß-Bild
der Sexualität geprägt, das zwischen Verdammung und Sakralisierung
schwankt und dessen Seiten kaum miteinander vereinbar sind. Ein
pragmatischer, nüchterner Umgang der Geschlechter miteinander ist damit
kaum möglich. Dies ist umso gravierender, als der Appell beide Seiten
der Sexualität ja sauber zwischen den Geschlechtern aufteilt – würde
nicht der männlichen Sexualität der schmutzige, der weiblichen aber der
reine Teil zugewiesen, dann ließe sich beispielsweise kaum erklären,
warum denn die (männlichen) Freier bestraft werden sollen, die
(weiblichen) Prostituierten aber nicht.
Schwarzers Unterschreiber haben möglicherweise subjektiv das Motiv,
liebevollere, respektvollere Beziehungen zwischen den Geschlechtern zu
ermöglichen. Die Unterstützung eines misandrisch begründeten
Prostitutionsverbots trägt dazu offenkundig nichts bei. Wesentlich
sinnvoller wäre es zu akzeptieren, dass sich keines der Geschlechter an
das andere prinzipiell endlos verschuldet hat – und dass auch Liebe,
Nähe und Sexualität natürlich Gegenstände alltäglicher ziviler
Aushandlungsprozesse sein können, in denen Begriffe wie Fairness und
Autonomie wesentlich wichtiger sind als Kontraste von Sünde und
Heiligkeit.
Eines der grausamsten und destruktivsten deutschen Gesetze, die ich
kenne, etabliert Bedingungen, in denen eine Mutter sich – nicht nur für
die Kinder, sondern vor allem für sich selbst – eben gerade dadurch den
Anspruch auf umfangreiche Zahlungen durch den Vater erwirbt, dass sie
Väter und Kinder willkürlich voneinander trennt und die väterliche Sorge
für die Kinder verhindert. Ich kenne viele Väter und Kinder (mich und
unser Kind eingeschlossen), die unter solchen Regelungen erheblich
leiden.
Dadurch, dass er der Frau nahe gekommen ist und ein Kind mit ihr
gezeugt hat, ist ein Mann offenbar in einer Weise kompensationspflichtig
geworden, die alle herkömmlichen Fairness-Erwägungen und Überlegungen
zum Kindeswohl außer Kraft setzt. Es sind solche Regelungen, die das
Prinzip Geld gegen Nähe in Gesetzesform gießen und endgültig in die
Perversion treiben.
Wer also tatsächlich liebevollere und respektvollere Beziehungen
zwischen den Geschlechtern befördern möchte, hat hier gute,
mannigfaltige und lohnende Möglichkeiten, tätig zu werden.
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Prostitution: Tun Sexarbeiterinnen ihre Arbeit gern?
Veröffentlicht von Antonia Baum am 19. November 2013 in „FAZ“
Wie kann das sein, dass alle so eine klare Meinung zum Thema
Prostitution haben? Ist es nicht eher menschenunwürdig, an der
Supermarktkasse für nichts zu arbeiten? Muss man nicht erst mal alles
ändern, bevor man die Prostitution abschafft?
Die sogenannte Podiumsdiskussion, welche Alice Schwarzer zur
Vorstellung ihres Buches „Prostitution – ein deutscher Skandal“ in
Berlin einberufen hatte, sie war der Bezeichnung nach wirklich ein Witz,
ein Diktatorinnen-Witz, den man nur im Stande ist zur Aufführung zu
bringen, wenn man entweder verrückt oder knallhart kamikazemäßig drauf
ist. Es ist sehr langweilig und überhaupt nicht weiterführend, über
Alice Schwarzer zu schimpfen, und darum soll es hier auch nicht gehen,
aber die Geschichte lässt sich ohne Alice Schwarzer nicht erzählen, weil
sie es ist, die „die Prostituierten“ (alle, unterschiedslos) retten
will, die für sie immer Opfer sind.
Zurück auf das Podium am vergangenen Donnerstag: Da oben sitzen also
mit Alice Schwarzer, welche, klar, die Diskussion moderiert, vier
Menschen, die Schwarzers Meinung sind, nämlich die Mitautorin des
Buches, eine Sozialarbeiterin, die einen Prostituiertentreff leitet,
eine ehemalige Prostituierte und ein Kriminalhauptkommissar – allesamt
von Schwarzer rekrutiert, um Schwarzer ihre Meinung zu sagen, was
genauso voraussehbar wie unglaublich ist, weil im Publikum so viele
Menschen sitzen, die ganz anderer Meinung sind, die aber nicht gehört
werden dürfen, weil sich die Buchvorstellerin eben absolut sicher ist,
was die richtige Meinung ist.
Während, äh, diskutiert wird, das heißt, während man sich auf der
Bühne gegenseitig versichert, rufen einige im Publikum dazwischen, ein
paar Frauen versuchen, indem sie ein Banner vor sich her tragen, auf
welchem „Mein Beruf gehört mir“ geschrieben steht, auf sich aufmerksam
zu machen, aber sie werden sofort von Ordnern abtransportiert, weil sie
anderer Meinung sind und das Einerlei da oben nicht stören sollen.
Finden nach Zahlen
Und das ist überhaupt der zentrale Schwachsinnspunkt in der Debatte
um die Frage, ob Prostitution nun verboten gehört oder nicht, ob Männer
Frauen Sex abkaufen dürfen (denn einzig um dieses Modell geht es
Schwarzer) und schließlich sehr schlicht: ob man Prostitution richtig
oder falsch findet – ja, der zentrale Schwachsinnspunkt ist, dass es um
richtig und falsch und um finden geht. Mehr so eine Gefühlssache also,
verlässliche Zahlen gibt es kaum, weder über die Anzahl der in
Deutschland arbeitenden Prostituierten noch über deren Herkunft, und
folglich lässt sich auch nur schwer beantworten, wer was, warum und wie
freiwillig tut.
Alice Schwarzer schmiss bislang mit bemerkenswerten Zahlen um sich,
von denen kein Mensch weiß, woher sie die eigentlich hat: 90 Prozent der
Prostituierten wollten aussteigen, weiß sie, außerdem würden ebenfalls
90 Prozent des deutschen „Frischfleisches“ aus Osteuropa kommen, und
grundsätzlich sei es so, dass „über 90 Prozent“ der Prostituierten schon
als Kinder missbraucht worden seien. Diese extrem entschlossene
Finderei ist also das Merkmal der Debatte, wie auch der
Auseinandersetzung auf dem Podium, welche ja ursprünglich von dem
allergrößten Meinungs-Finder-Zusammenschluss angestoßen wurde, nämlich
mit der Unterzeichnung des „Emma“-Appells gegen Prostitution von
Prominenten. Schon da fragte man sich, ob man selber oder die
Unterzeichner die Welt nicht mehr verstehen, denn woher wissen Margot
Käßmann, Senta Berger, Maria Furtwängler und Frank Schätzing so absolut
sicher, was richtig ist und wie die Realität von „den Prostituierten“ zu
beurteilen ist? Wie schafft man so etwas?
Wer ist eigentlich „wir“ und „die“?
Denn wenn man beginnt, darüber nachzudenken, stürzt einem doch fast
der Kopf ein unter dem großen Fragegewicht: Gibt es Menschen, die
Prostitution wie einen normalen Beruf betrachten? Ja, es gibt sie. Tut
ihnen das nicht trotzdem weh, hinterlässt das nicht Schäden? Darf man
überhaupt für einen anderen Menschen entscheiden, dass er etwas nicht
tun darf, weil er einen Schaden davon bekommen könnte? Was ist ein
Schaden überhaupt? Tun Sexarbeiterinnen ihre Arbeit gerne, freiwillig,
weil sie es müssen? Wann kann man das, was man tut, freiwillig nennen?
Geht irgendjemand freiwillig putzen? Ist eine Tätigkeit, die man tun
muss, um Geld zu verdienen, immer noch freiwillig? Ist Arbeit überhaupt
etwas Freiwilliges, und wäre es nicht viel konsequenter und hilfreicher,
Alice Schwarzer würde das bedingungslose Grundeinkommen fordern?
Das aber würde Alice Schwarzer niemals einfallen, die immer noch auf
dem Podium sitzt und in Zusammenarbeit mit ihren Gästen
Frontalunterricht abhält, ganz egal, ob an den Seiten der Ränge
Mitglieder des „Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen“
stehen und protestieren. Sie haben den Gegen-Appell „PROstitution“
formuliert und fordern die Beteiligung von „Sexarbeiter/innen“ an
politischen Prozessen, die sich mit dem Thema Prostitution befassen. Sie
wollen weder eine Ausweitung der Polizeibefugnisse noch eine
Kriminalisierung der Kunden. Sie sind für Aufklärung statt Verbot, für
staatlich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen und für einen respektvollen
Umgang mit Prostituierten. In ihrem Faltblatt schreiben sie: „Alle
reden über uns, aber niemand redet mit uns. (. . .) Wir sind keine
Opfer! Wir sind Menschen, die selbstbestimmt ihren Beruf gewählt haben,
wie andere das auch tun.“ Aber wer ist jetzt genau „wir“? Man weiß es
nicht. Alle Prostituierten? Alle, die sich selbstbestimmte
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter nennen?
In Schwarzers Kategorien aber sind solche Frauen, die dort absolut
intakt und stark stehen, nicht denkbar. Sie existieren nicht, sie machen
sich in ihrer Vorstellung wahrscheinlich etwas vor oder sind sonst wie
geschädigt, was natürlich eine maximale Entmündigung dieser Frauen ist,
aber solche Frauen dürfen offenbar entmündigt werden, solange es
Schwarzers ideologischem Superziel dient: eine Welt, in der Männer
Frauen nicht für Sex bezahlen dürfen, was für sie gleichbedeutend ist
mit: Männer dürfen Frauen nicht kaufen, womit Prostitution ja sofort in
die Nähe von Leibeigenschaft gerückt wird.
Schwarzer sieht in der Prostitution eine besonders hässliche
Ausprägung des Patriarchats, und es ist nicht von der Hand zu weisen,
dass es, wenn es um Sex und Geld geht, auch immer um Macht geht. Und es
ist ebenso falsch, diesen potentiell schädlichen Zusammenhang
auszublenden, wie, einseitig auf ihm herumzuhüpfen. Dennoch mag er für
manche Prostituierte absolut stimmen. Davon erzählt die Sozialarbeiterin
auf der Bühne glaubhaft und im Unterschied zu Schwarzer auch
differenziert: Die Frauen, mit denen sie in Stuttgart zu tun habe, seien
arm, jung, nicht selten krank, sie sprächen kaum Deutsch und seien
Prostituierte, weil sie es müssten. Sie, die Sozialarbeiterin, habe
ihnen von Prostituierten berichtet, die diesen Job machten, weil sie es
wollten, und das hätten diese jungen Frauen einfach nicht glauben
können.
Freier sind Schweine?
Der Hauptkommissar beschreibt seine Durchschnittsprostituierte: Sie
sei zwischen 18 und 20 Jahren alt und komme aus Osteuropa. Dann rufen
die PROstitutions-Aktivistinnen wieder: So ist das nicht, die Realität
ist eine andere. Auch, wenn sie an diesem Abend nicht gehört werden,
sagen sie, Prostitution sei weder Sklaverei (komischer Vergleich
tatsächlich) noch Menschenhandel, geschehe sie gegen den Willen der
Frauen, handele es sich um einen Straftatbestand. Wie soll man darüber
verhandeln, ohne Genaueres zu wissen? Was denken die Prostituierten, die
abgerissen und drogenabhängig an der Berliner Kurfürstenstraße stehen
und an diesem Abend überhaupt nicht vertreten sind? Was würden die
jungen Frauen sagen, von welchen die Sozialarbeiterin berichtet hat?
Auch hier wieder: eine Gruppe, eine und natürlich die richtige
Meinung. Eine junge Frau zieht, anders als die Femen, welche als
Schwarzer-Unterstützung im Publikum sitzen, nicht ihr T-Shirt aus,
sondern die Hose runter und läuft mit nacktem Po über die Bühne, was zu
Juhu- und Buh-Rufen führt, und nachdem man sich dann, mit kurzen
Unterbrechungen, lange genug einig war, werden noch ein paar
Wortmeldungen zugelassen: Ein Mann im Rollstuhl erzählt, dass er
regelmäßig zu Prostituierten gehe und es schon mehrfach erlebt habe,
dass eine Prostituierte ihn wegen seiner Behinderung abwies, worin er
einen selbstbestimmten Akt sehe. Er könne das Elend, welches auf der
Bühne beschrieben wurde, nicht erkennen. Ferner sei er kein Schwein,
ferner seien nicht alle Freier Schweine.
Die Probleme heißen: Sexismus, Rassismus, Armut
Ziemlich genau das Gegenteil möchte Schwarzer in Zukunft in den
Köpfen dieses Landes als Meinung installieren: Freier sollen geächtet
werden. Ächtung – was ist das für eine Hexenverbrennungsvokabel in dem
demokratischen Rechtsstaat, in welchem wir leben, wie Schwarzer
unablässig betont? Sie guckt auf den Mann im Rollstuhl herunter und
erinnert ihn völlig grotesk daran, dass er als Behinderter auch andere
Möglichkeiten habe, um sexuell erfüllt zu leben, und außerdem wären
jetzt auch mal die anderen dran. Zack, Nächster. Eine Frau erzählt, dass
sie schon lange als Prostituierte arbeite. Sie komme aus Bulgarien und
habe noch nie eine Frau getroffen, die zur Prostitution gezwungen würde,
was Schwarzer überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen will, wie sie auch
alle weiteren Wortmeldungen, die folgen, nicht hört, sondern die
Diskussion, die zu diesem Zeitpunkt des Abends vielleicht annähernd eine
genannt werden dürfte, ganz schnell zusammenfaltet und abbricht.
Später laufen etwa zwanzig Menschen, überwiegend Frauen, auf der
Suche nach einer Bar durch die Straßen Schönebergs. Viele von ihnen
nennen sich Sexarbeiter und sind ziemlich sauer. Eine von ihnen heißt
Paulita Pappel und redet so schnell und klug und kraftvoll, dass man
sich wünscht, sie hätte auf dem Podium gesessen und diskutiert. Sie ist
die Frau, welche vorhin ihren Po gezeigt hat. Ihre Mutter ist eine
Alice-Schwarzer-Feministin, Paulita kommt aus Spanien und ist 25 Jahre
alt. Gerade beendet sie ihr literaturwissenschaftliches Studium. „Als
ich 17 Jahre alt war, habe ich auch so gedacht! Ich war gegen
Prostitution. Jetzt verdiene ich mein Geld als Prostituierte und spiele
in Pornos mit. Ich arbeite vier Tage und kann davon drei Monate leben.
Das ist doch super! Ich musste vorhin auf die Bühne gehen und meinen Po
zeigen, weil die Diskussion so dumm und einseitig ist. Prostitution ist
nicht das Problem. Das Problem ist Sexismus, Rassismus und Armut!
Darüber muss man reden!“
Eine andere junge Frau, von der man denkt, dass sie bestimmt
Räucherstäbchen und indische Figuren zu Hause stehen hat, erzählt: „Ich
massiere lieber einem Mann mit Hingabe den Schwanz, als an der Kasse zu
sitzen.“ An der Kasse sitzen, putzen, Leuten irgendwelchen Mist
andrehen, bei Douglas oder so, auf stupideste Weise dieses
menschenfeindliche kapitalistische Drecksrad am Laufen halten – ist das
nicht auch total schädlich für den Kopf? Macht das irgendwer echt
freiwillig? Und ist das nicht eine absolut zulässige Frage, wenn man
Zwangsprostitution, Menschenhandel und Prostitution trennt?
Ein Sexualtherapeut, der auch irgendetwas mit sexuellen Massagen
arbeitet, berichtet in der Kneipe von seinen vielen total netten, aber
kaputten Erfolgsklienten mit Karriere. Er würde denen auch manchmal
raten, in den Puff zu gehen. Immer funktionieren, dauernd Sex überall,
den man zu Hause meistens nicht bekomme, das frustriere ungeheuer.
Unsere Gesellschaft sei wie ein Dampfkochtopf und die Sexarbeiterinnen
das Ventil. Vielleicht, nein sicher, müsste Alice Schwarzer, wenn sie
nicht Alice Schwarzer wäre, die Abschaffung dieser Gesellschaft fordern.
Dann
gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Männer geraten grundsätzlich nicht
in existenzielle Zwangslagen, das ist so eigentlich unglaublich, oder
Frauen lösen ihre Zwangslagen anders als Männer. Lösen Frauen das
anders, dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Entweder kommen dann
Männer in genauso verwerfliche Situationen wie Frauen, die sich aus
diesem Zwang heraus prostituieren. Warum gibt es dann keine öffentliche
Diskussion über die verwerflichen Situationen der Männer ? Oder Männer
akzeptieren diese Situationen oder lösen sie auf moralisch einwandfreie
Weise.
Das interessante daran ist, dass jede mögliche gerade
beschriebene Situation viele betroffene Frauen im Endeffekt eine
emanzipierte Lösung solcher Zwangslagen nicht hinkriegen. Das würde
wenig für die Emanzipation der Frauen selbst sprechen. Damit sprechen
die lieben Feministinnen Frauen in Notlagen eine vernünftige Lösung
ihrer Probleme ab. Kann es nicht vielleicht doch sein, dass dies für
eine nicht unbedeutende Anzahl Frauen in Zwangslagen eine sehr einfache
Lösung ihrer Probleme darstellt und damit durchaus gewollt ist, weil
alle anderen Lösungen nicht so einfach sind ?
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Über Sex gegen Bezahlung
Veröffentlicht von Harald Martenstein am 28. November 2013 in „Die Zeit“
Ich
möchte beschreiben, wie ich mir zu einer umstrittenen politischen
Frage, in der ich anfangs unsicher war, eine Meinung gebildet habe. Es
handelt sich um das Verbot der Prostitution. Alice Schwarzer und andere
fordern seit Wochen, dass es verboten werden soll, dass Menschen für Sex
Geld bezahlen. Da habe ich mir überlegt, aus welchen Gründen Menschen
überhaupt miteinander Sex haben oder miteinander schlafen oder wie immer
man es nennen will. Warum tun Menschen das? Sind es, von der
Prostitution abgesehen, immer über jeden moralischen Zweifel erhabene
Gründe? Und, falls nicht: Was davon soll erlaubt bleiben, und was soll
verboten werden?
Menschen haben Sex, weil sie eine Beziehung oder
eine Ehe führen und sich sowohl körperlich als auch charakterlich
anziehend finden. Menschen haben Sex, weil sie seit Jahren daran gewöhnt
sind, obwohl die Anziehung zwischen ihnen stark nachgelassen hat.
Menschen haben Sex, weil sie die andere Person körperlich anziehend
finden, an eine weiter gehende Beziehung denken sie dabei nicht.
Menschen haben Sex, weil sie unter Alkohol oder Drogen stehen und ihr
Urteilsvermögen reduziert ist. Menschen haben Sex, weil sie sich davon
berufliche Vorteile versprechen, etwa mit Vorgesetzten. Menschen haben
Sex, weil die andere Person reich ist und ihnen ein luxuriöses Leben
verspricht. Menschen haben Sex, weil die andere Person berühmt oder
mächtig ist. Menschen haben Sex, weil sie in diesem Moment gerade Lust
darauf haben. Menschen haben Sex aus Angst, alleine zu sein, um sich an
ihrem Partner für dessen Seitensprung zu rächen, um etwas für ihr Image
zu tun, aus Mitleid, aus Dankbarkeit, aus einer Laune heraus, die ihnen
am nächsten Tag rätselhaft vorkommt, weil sie nach Abwechslung suchen,
aus Neugier, aus Langeweile, weil ihnen jemand Geld dafür gibt, weil sie
Geld dafür bezahlen, weil sie verliebt sind oder weil sie sich durch
Schmeicheleien haben überreden lassen.
Das alles gibt es
zweifellos, und noch etwa tausend andere Gründe, sowohl bei Männern als
auch bei Frauen. Manche Gründe finde ich gut, andere nicht. Aber bei dem
Gedanken, dass der Staat darüber entscheiden soll, aus welchen Motiven
heraus Sex, und zwar freiwilliger zwischen Erwachsenen, erlaubt sein
soll und aus welchen nicht, wird mir schwindelig.
Dann habe ich
über Berufe nachgedacht. Alice Schwarzer sagt, Sex sei ein demütigender
Beruf. Es gibt Leute, die alten Menschen Windeln wechseln und deren
Genitalien waschen, andere sind Proktologen und stochern im Anus herum,
wieder andere kümmern sich um Leichen oder massieren Fremden die Füße.
Das ist alles notwendig, aber sehr intim, nicht jeder will das machen.
Die Entscheidung, ob man eine Tätigkeit demütigend oder zu eklig findet,
muss man den Leuten wohl selbst überlassen. Und Sex, ganz allgemein,
finde ich sowieso nicht schmutzig oder eklig. Ohne Sex würde es mich
doch überhaupt nicht geben, von Alice Schwarzer ganz zu schweigen. Ich
glaube übrigens, ich wäre, wenn ich mich entscheiden müsste, viel lieber
Prostituierter als Leichenwäscher oder Proktologe.
Wenn ich aber
allein wäre und niemanden finden würde, der es mit mir tun möchte,
vielleicht, weil ich zu hässlich bin, ganz übel rieche oder eine
Krankheit habe, dann würde ich vermutlich auch Geld dafür bezahlen. Ich
glaube, die Sehnsucht nach Sexualität ist kein krimineller Wunsch,
sowohl bei Männern als auch bei Frauen. Jetzt, Frau Schwarzer, dürfen
Sie mich verhaften.
Quelle: http://www.zeit.de/2013/49/harald-martenstein-prostitution
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Alles Alice oder was?
Veröffentlicht am 06. Dezember 2013 von Antje Sievers in „Die Welt“
Zur Fußballweltmeisterschaft 2006 wurden in Deutschland
40.000 zugereiste Prostituierte erwartet. Wer damals schon wusste, dass
es sich nur um 40.000 Zwangsprostituierte handeln konnte, war Alice
Schwarzer. Sie hat seither dazugelernt. Heute weiß sie es besser: nicht
alle, nur 95 Prozent der Prostituierten täten ihren Job ungern,
verkündete sie jüngst. Denen (und den restlichen fünf Prozent gleich
mit) soll ihr ungeliebtes Geschick zukünftig erspart bleiben. Die
neueste Kampagne von Alice Schwarzer zielt auf die Abschaffung des
ältesten Gewerbes der Welt. Woher die „Ikone der Frauenbewegung“ ihre
Zahlen hat? Das bleibt das Geheimnis schwarzerscher Wahrheitsfindung und
ist im Grunde auch gleichgültig. Denn es geht ihr nicht um den
widerwärtigen Menschenhandel, in dem es eindeutig Opfer gibt, die
beschützt, und Täter, die bestraft werden müssen. Es geht ihr ums
sorgsam gepflegte Weltbild, wonach Männer Schweine und Frauen Opfer
sind.
Dagegen gibt es nun einen Aufschrei besonderer Art: die im
Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen organisierten
Frauen protestieren gegen ihre Vereinnahmung durch die Berufsfeministin
Schwarzer. Sie halten deren Kampagne für einen Akt der Bevormundung.
„Man kann Menschen nicht gegen ihren Willen helfen“, sagt
Verbandssprecherin Undine de Rivière. Denn die Professionellen sehen
sich nicht als Opfer. Männer, die sexuelle Dienstleistungen bezahlen
(müssen), üben im Regelfall keine Macht aus.
Es mag sein, dass manche von ihnen Schweine sind –
arme Schweine, etwa wie jene Kunden, „die einmal zahlen, zehn Mal wollen
und dann zwei Mal können“ (de Riviére über Flatrate-Freier). Aber eine
freie Vereinbarung zweier Erwachsener über eine Dienstleistung ist keine
Unterdrückung der Frau – es sei denn, man vertritt die Auffassung,
Frauen seien mit ihrem Körper und ihrem Sex identisch. In
paternalistischen Kulturen wird das so gesehen, weshalb man Frauen in
den Ganzkörperschleier zwingt. Manch einer scheint das auch hierzulande
für eine gute Idee zu halten.
Die neue Kampagne ist, was Schwarzers Kampagnen
immer waren: Selbstinszenierung. Dass sie eine Ikone der Frauenbewegung
sei, beruht auf einem Missverständnis. Eigentlich ist sie der beste
Freund der Männer. Denen hat das Weltbild der Oberfeministin zunächst
einen unschätzbaren Dienst getan: Sie dürfen Frauen als arme Hascherl
betrachten, als Opfer, die beständig gefördert und beschützt werden
müssen. Die überwiegend rein symbolischen Akte der Wiedergutmachung sind
ein kleiner Preis für den geübten Frauenfreund, und das gendergerechte
Parlieren tut nur einer winzigen Minderheit weh, die unter der
Sprachverhunzung im öffentlichen Raum leidet.
In diesem Frauenbild ist kein Platz für
Konkurrentinnen, die zu respektieren sind. Oder für Gegnerinnen, die man
fürchten sollte. Denn fürchterlich kann frau sein, wenn sie sich den
Opferbonus zunutze macht und den Spieß umdreht. Wer einen Mann des
Sexismus oder der Vergewaltigung beschuldigt, ist mittlerweile in einer
unschlagbaren Machtposition: So kann man Existenzen ruinieren.
Schwarzers Feminismus, demzufolge alle Männer
potenzielle Vergewaltiger sind, ist männerverachtend, gewiss. Aber sie
hat, wie ihre Biografin Bascha Mika sagt, „vor allem ein Problem auf der
Welt: Frauen. In nahezu allen Konflikten und Krächen, die sie
ausgefochten hat, standen Frauen auf der Gegenseite. Mit Männern hat sie
sich kaum je persönlich angelegt.“
In der Tat. Mit Frauen, die ihr die Gefolgschaft
verweigern, geht sie gnadenlos ins Gericht. Das sind
„Wellness-Feministinnen“, die sich nur „für Karriere und Männer“
interessierten. Andere wiederum sind, wenn sie ihr kritisch kommen,
Erfüllungsgehilfinnen, die „den Jungs nach dem Maul reden“ und ihre
eigene „Vernuttung“ betreiben.
Dass Frauen sich gegen solcherlei Anmaßungen der
selbst ernannten „Ikone“ selten wehren, liegt nicht nur an mangelndem
Mut, sondern auch an fehlendem Masochismus: Schwarzers Gegenangriffe
pflegen stets sexistisch zu sein und immer unter die Gürtellinie zu
zielen. Wer ihr widerspricht, behauptet sie, handelt denunziatorisch und
ist eine von Männern bestellte und bezahlte Agentin des Bösen.
Dass auch Alice Schwarzer von Männern bezahlt wird,
ist hingegen kein Problem, steht sie doch so zweifelsfrei fürs Gute.
Ihre komfortable Existenz im Kölner Bayenturm, wo sie über die Linie der
„Emma“ und über ein „Frauenarchiv“ wacht, das jährlich weniger als 300
Besucher anzieht, verdankt sie Männern, darunter dem Mäzen Jan-Philipp
Reemtsma, der sie mit Millionenbeträgen förderte. Auch so einer, der die
Frauenbewegung mit Alice Schwarzer verwechselt hat.
Erst eine Frau, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, hatte den Mut, den Landeszuschuss für ein Privatprojekt von recht geringem öffentlichen Interesse radikal zu kürzen. Dass ausgerechnet Kristina Schröder, die Familienministerin, dann mit Bundesgeldern aushalf, ist ein Sonderfall von weiblichem Masochismus. Schröder wurde von Alice Schwarzer einst in einem offenen Brief als „hoffnungslose(r) Fall. Schlicht ungeeignet“ attackiert. Sie eigne sich höchstens als „Pressesprecherin der neuen, alten, so medienwirksam agierenden, rechtskonservativen Männerbünde und ihrer Sympathisanten“.
Doch ausgerechnet die haben längst ihren Frieden mit Alice Schwarzer gemacht. Eine Krawallschachtel, die ihre Geschlechtsgenossinnen klein hält, ist entschieden einfacher zu handhaben als erwachsene Frauen, die keine Opfer sein wollen. Und das beantwortet schon die Frage, warum Alice Schwarzer „größer (ist) als der Feminismus in Deutschland“. Dies überaus zweischneidige Kompliment von Harald Schmidt sagt vor allem eins: dass es der „Ikone des Feminismus“ gelungen ist, die Frauenbewegung klein zu halten.
Dass ausgerechnet die „Dienstleisterinnen“ des horizontalen Gewerbes den Opferbonus ablehnen, der ihnen angeboten wird, ist wahre Größe. Andere fühlen sich schon bei täppischen Männersprüchen als Opfer von Sexismus. Was lernen wir daraus? In Deutschland ist Feminismus zu einer weiblichen Problemzone geworden, die mit symbolischen Sprechakten glatt gebügelt werden soll. Mit der Wirklichkeit hat das alles nichts zu tun. Höchstens mit Alice Schwarzer.
Quelle: https://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article122616641/Alles-Alice-oder-was.html
