Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
oder
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Im Jahr 2022 soll das Prostituiertenschutzgesetz evaluiert werden:
§ 38 Evaluation
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert die Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Erfahrungen der Anwendungspraxis und eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag zu bestellen ist. Die Evaluation setzt am 1. Juli 2022 ein. Der Evaluationsbericht ist dem Deutschen Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen.
