Die Novellierung der Prostitutionsgesetzgebungen in Schweden im Jahr 1998 – Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistung – und in Deutschland im Jahr 2002 – Aufhebung der Sittenwidrigkeit – erfolgte annähernd gleichzeitig. Mit den beiden Gesetzesnovellen stehen sich „zwei diametral entgegengesetzte Arten, mit Prostitution umzugehen, gegenüber“.
Während in Schweden der Kauf sexueller Dienste, die Unterstützung der Prostitution zum Beispiel durch Vermietung oder die Nutzung der mit Sexarbeit erworbenen Einkünfte z. B. durch eine gemeinsame Haushaltsführung unter Strafe gestellt ist, ermöglicht die deutsche Novelle die Einklagbarkeit der Einkünfte und das Recht, an Arbeitslosenversicherungs-, Gesundheits- und Rentensystem teilzunehmen. Die bisherige Regelung der Förderung von Prostitution wurde aufgehoben und der Begriff der sexuellen Ausbeutung geprägt. Gemäß § 230b BGB ist der Betrieb von Bordellen nur dann verboten, „wenn Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeiten gehalten und somit ausgebeutet werden“.
Während im Bundestag die Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes „als Schlag gegen Doppelmoral und für das Recht der Prostituierten“ gefeiert wurde, fand die schwedische Gleichstellungsministerin Margareta Winberg im schwedischen Parlament großen Zuspruch, als sie dort ihr starkes Missfallen gegen das deutsche Prostitutionsgesetz äußerte und sagte, es „widerspricht der Gleichstellung der Geschlechter […] und der Mitmenschlichkeit“. Weiter führte Winberg aus: „Eine Gesellschaft, die Prostitution als Beruf oder Wirtschaftszweig anerkennt, ist eine zynische Gesellschaft, die den Kampf für die schutzlosesten und verwundbarsten Frauen und Kinder aufgegeben hat.“
Sowohl das schwedische als auch das deutsche Prostitutionsgesetz waren Initiativen von Grünen, Sozialdemokraten und Linken. Beide Gesetze waren feministisch motiviert und sollten angeblich die Situation der Prostituierten verbessern. Doch während in Schweden die Prostitution als Recht von Männern, „Frauen zu kaufen“, gedeutet wird und dies „die Persönlichkeitsrechte von Frau kränkt und die Gleichberechtigung verhindert“, überwog in Deutschland die Auffassung, die ungleiche Behandlung von Prostituierten gegenüber anderen Berufsgruppen sei eine Form von Diskriminierung und ein Beispiel für die Unterdrückung von Frauen in der Gesellschaft.
Diese unterschiedliche Deutung der Prostitution und die darauf aufbauende unterschiedliche Prostitutionsgesetzgebung verweist auf die unterschiedlichen Auffassungen über das Verhältnis zwischen Staat und der Gesellschaft mit seinen Individuen. Während die schwedische Prostitutionsgesetzgebung „an den Staat appelliert, seine Funktion als Normbildner wahrzunehmen, die Gesellschaft zu erziehen und der Prostitution ein Ende zu machen, wehrt man sich in Deutschland gegen einen Staat, der Prostitution lange als sittenwidrig definierte und Prostituierte diskriminiert hatte.“
Referenzen:
Susanne Dodillet: Deutschland–Schweden: Unterschiedliche ideologische Hintergründe in der Prostitutionsgesetzgebung
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/155371/deutschland-schweden-unterschiedliche-ideologische-hintergruende-in-der-prostitutionsgesetzgebung/
(gekürzt aus Wikipedia „Prostitution in Schweden“)
